- Von Redaktion
- 04.03.2015 um 15:42
Wie das Portal Portfolio-International berichtet, weigern sich viele Makler, die Pläne der R+V umzusetzen. Der Grund: Die Bonitätsprüfung würde die Arbeitsabläufe beeinflussen und zusätzliche Kosten verursachen.
Auf Anfrage eines Maklers, ob der Versicherer diese Zusatzkosten übernehme, antwortete die Kravag lediglich, dass in den technischen Systemen ein Hinweistext zur Verfügung stehe. Diesen solle der Makler seinen Kunden vorlesen, um ihn über die Bonitätsprüfung zu informieren. Dieser Vorgang sei zukünftig Bestandteil des Antragsprozesses.
Da Kfz-Policen keine große Einkommensquelle darstellen, so der Bericht weiter, ist der Unmut der Makler nachvollziehbar. Was diese aber noch mehr störe, sei der Umstand, dass das Ganze nach Dienstanweisung rieche: „Als Makler stehen wir im Lager des Kunden und sind insbesondere kein Erfüllungsgehilfe des Versicherers“, zitiert das Portal einen Makler.
Sollten Makler jedoch im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages diese Aufgabe übernehmen wollen, dann blieben neben der Vergütung zudem rechtliche, steuerliche und haftungsrelevante Fragen offen. Deshalb meint die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler: „Die gesetzlichen Regelungen der Paragrafen 37 und 38 Versicherungsvertragsgesetz genügen den schutzwürdigen Interessen der Versicherer.“ Eine Bonitätsprüfung sei nicht notwendig. Wenn der Versicherer das dennoch wolle, solle er das selbst übernehmen.
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