- Von Redaktion
- 14.01.2015 um 16:28
Mitversichert in der SBU ist jetzt in allen Berufen eine Infektionsklausel, durch die ein Leistungsanspruch entsteht, falls aufgrund von Infektionen ein Berufsverbot ausgesprochen werden muss. Erweitert hat die Universa auch die Nachversicherungsgarantien bei besonderen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt oder dem Hauskauf. Auch beim Abschluss der Berufsausbildung, eines Studiums oder bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist jetzt eine Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Voller Leistungsanspruch des Kunden besteht auch bei Pflegebedürftigkeit. Dabei werden die Einstufungen der Pflegepflichtversicherung – nach einem Punktesystem oder bei Demenz – anerkannt und das jeweils günstigste Verfahren für den Versicherten berücksichtigt. Über den neuen Pflege-Zusatzbaustein „SBU Pflege plus“ kann die Berufsunfähigkeits-Absicherung um eine lebenslange Pflegerente ergänzt werden. Wählbar sind entweder 50 oder 100 Prozent der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
Für Beamte, Beamtenanwärter, Richter und Polizisten sind zudem ergänzende Vereinbarungen möglich, bei der Dienst- oder Polizeidienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. PKV-Vollversicherte können sich über das spartenübergreifende Deckungskonzept „unisafe HQ“ einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente sichern. Für Schüler und Studenten ist ein spezieller Berufsunfähigkeitsschutz gegen Schul- und Studierunfähigkeit bis zu 1.000 Euro monatlich möglich. Zudem kann für Kinder eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
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