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  • Von Redaktion
  • 03.12.2014 um 16:01
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In den aktuellen Asscompact-Trends hat die bbg Betriebsberatung untersucht, welche neuen Vergütungsregeln Makler akzeptieren würden. Die Meinungen sind höchst unterschiedlich.

Das LVRG bringt Maklern nicht nur neue Produkte und Konzepte. Aufgrund der Absenkung des Höchstzillmersatzes ändert sich auch die Vergütungsstruktur. Wie genau diese aussehen wird, lassen die Versicherer allerdings immer noch nicht klar erkennen.

Das Umfrageergebnis

54 Prozent der Makler können sich bei klassischen Lebensversicherungen eine Verteilung der Provision auf die Laufzeit vorstellen. Bedingung dafür: Die Gesamtprovisionshöhe von im Schnitt 4 Prozent bleibt erhalten und die Stornohaftungszeit geht nicht über fünf Jahre hinaus.

38 Prozent der Umfrageteilnehmer sind mit einer Verteilung der Provision und einer Verlängerung der Stornohaftungszeit auf bis zu zehn Jahre einverstanden. Bedingung dafür: Die Provision erhöht sich auf 4,4 Prozent.

7 Prozent der Befragten würden sogar eine Kürzung der Provision auf 3 Prozent hinnehmen. Bedingung dafür: Der gesamte Betrag wird wie bisher direkt nach dem Abschluss ausgezahlt. Die Stornohaftungszeit beträgt nicht mehr als siebeneinhalb Jahre.

Vertriebsstimmung im freien Fall

Anfang des Jahres waren etwa 70 Prozent der Makler hoch motiviert. Inzwischen trifft dies nur noch auf knapp die Hälfte zu. Gründe sind der steigende Verwaltungsaufwand, die Provisionsdiskussion und das schlechte Branchenimage. Derzeit setzen viele Makler auf das Jahresendgeschäft und die Bestandskundenpflege.

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