- Von Redaktion
- 20.11.2014 um 10:24
Hintergrund ist die Vermittlung privater Zusatzversicherungen des Kooperationspartners Hanse-Merkur durch die DAK. Den gesetzlichen Kassen ist es verboten, private Zusatzversicherungen gewerbsmäßig ohne die notwendige gesetzliche Erlaubnis zu vermitteln, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: I ZR 183/12). Die DAK besitze keine solche Erlaubnis – habe aber nach eigenen Angaben „mehr als eine Million zufriedene Kunden“ mit „DAKZusatzSchutz“ und demnach über eine Million Verträge vermittelt, berichtet Versicherungstip.
Durch ihre Anwaltssozietät Bird&Bird ließ die DAK verlauten, sie vermittele zwar Versicherungspolicen der Hanse-Merkur, doch sei diese Vermittlung nicht erlaubnispflichtig, weil sie nicht gewerbsmäßig, da unentgeltlich erfolge: „Die Vermittlung von privaten Zusatzversicherungen erfolge auf Grundlage einer (…) Rahmenvereinbarung“, so Bird&Bird.
Demnach verpflichte sich die DAK „ihre Versicherten über die Zusatzversicherungstarife der Hanse-Merkur“ zu informieren. „Ferner nimmt sie Anfragen und Anträge auf Abschluss von Versicherungsverträgen seitens ihrer Versicherten entgegen und leitet diese an die Hanse-Merkur weiter.“ Allerdings erbringe die DAK „ihre Leistungen (…) kostenlos und erhält keinerlei Provisionen von der Hanse-Merkur“.
Dazu Versicherungstip-Chefredakteur Erwin Hausen: „Es widerspricht kaufmännischen Gepflogenheiten, sich zu Dienstleistungen zu verpflichten, die mit materiellen und personellen Kosten verbunden sind, einem anderen Unternehmen damit Geschäft zuzuführen und dennoch keinen Cent für die eigenen Aufwendungen zu bekommen. Eine gesetzliche Kasse kann doch nicht mit Mitgliedsbeiträgen ein zig-Millionen Geschäft einfädeln, aber beim Erfolg nur Zuschauer sein und obendrein auf eigenen Kosten sitzen bleiben. Zumal die DAK jahrelang Zusatzbeiträge erhoben hat, sind Kassen-Aufsicht und Staatsanwaltschaft gefordert, die Mittelherkunft der Aufwendungen zu ermitteln. Hier steht wohl ein Anfangsverdacht auf Untreue gegen den Vorstand der DAK im Raum.“
Erhalte die DAK aber für ihre Leistungen zumindest eine „Aufwandsentschädigung“ oder „eine andere Form eines wirtschaftlichen Vorteils“, „dann betreibt sie illegale Versicherungsvermittlung“, so Hausen weiter.
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