Michael Franke ist Geschäftsführer der Rating-Agentur Franke und Bornberg. Foto: Franke und Bornberg ©
  • Von Redaktion
  • 13.11.2014 um 15:48
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Klassisches Garantieversprechen oder doch lieber Bruttobeitragsgarantie? Michael Franke von der Rating-Agentur Franke & Bornberg erklärt und bewertet den Wettbewerb unter den Anlagemodellen in der Altersvorsorge.

Pfefferminzia: Ist das Garantiekonzept traditioneller Rentenversicherungen noch wettbewerbsfähig?

Michael Franke: Bei einem Höchstrechnungszins von 1,25 Prozent ab 2015 wird der Leistungsunterschied zwischen dem Garantiezins klassischer Policen und der Bruttobeitragsgarantie anderer Produktformate insbesondere bei kürzeren Laufzeiten bestenfalls gering sein. Somit konkurrieren die Konzepte in Zukunft weniger über die Höhe der Garantie, sondern verstärkt über das Kapitalanlagemodell.

Gibt es also schon einen Bruttobeitragsgarantie-Trend?

Ja, dieser Trend ist erkennbar. Allerdings gibt es die Bruttobeitragsgarantie, etwa bei Fondspolicen mit unterlegter Garantie, schon seit vielen Jahren. Die letzten Produkteinführungen großer Häuser wie Allianz, Axa und Ergo haben diesem Thema eine neue Aufmerksamkeit beschert.

Was ist bei der Bewertung von Garantien zu beachten?

Die Garantiemodelle unterscheiden sich im Detail durchaus. So können Garantien eher „klassisch“ oder rein endfällig ausgesprochen werden. Traditionell gelten Garantiezusagen auch, wenn der Vertrag angepasst wird oder flexible Konzepte genutzt werden, zum Beispiel wenn der Rentenbeginn verschoben wird. Wesentlich ist, dass der Kunde die Unterschiede erkennen kann und sich bewusst für eine Variante entscheidet.

Sie sehen die Vielfalt der neuen Konzepte als Vorteil?

Ja, wir befürworten klar die Vielfalt von Garantiemodellen, da so der individuelle Kundenbedarf besser abgebildet werden kann. Genauso klar sehen wir aber Transparenzdefizite, die es selbst uns als Analysten schwer machen können, die Modelle zu durchdringen.

Aufgrund der komplexen Konstruktion vieler Produkte wird nicht immer deutlich, in welche Anlagetöpfe welcher Teil des Beitrags fließt. Es wird oft nur mangelhaft beschrieben, wie Garantien erzeugt werden oder für welche Kapitalanteile welche Rentenfaktoren garantiert sind.

Stiefmütterlich erläutert wird auch oft, was bei Vertragsänderungen passiert, also wenn der Kunde etwa den Rentenbeginn vorverlegen möchte. Die hohe Komplexität mancher Produkte kann keine Ausrede für mangelnde Transparenz sein. Hier machen es sich viele Anbieter zu einfach.

Wie lösen Sie das Problem der Vergleichbarkeit der komplexen Produkte?

Die etablierte Einstufung der Produkte nach dem Kapitalanlagemodell – also Klassik, Hybrid und Fonds – reicht auf jeden Fall nicht mehr. Wir stufen die Produkte jetzt in fünf Garantieklassen ein. Dabei stützen wir uns auf die sicherste aller Grundlagen, die Versicherungsbedingungen. Hier wird festgelegt, welche Garantien gegeben werden und was bei Vertragsänderungen passiert. Damit geben wir einen einfachen und klaren Blick auf das, was bei den Produkten an Garantien unter der Haube ist.

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