- Von Redaktion
- 11.11.2014 um 15:34
Werden Arbeitnehmer arbeitslos, müssen sie mit 60 beziehungsweise 67 Prozent des ursprünglichen Einkommens auskommen. Mit der Arbeitslosenschutz-Police der R+V Versicherung können Kunden diese Lücke jedoch ganz oder teilweise schließen. Voraussetzung: Die Kündigung war betriebsbedingt.
Arbeiten Kunden nicht unter 15 Stunden pro Woche und verdienen dabei mindestens 1.000 Euro netto, dann können sie sich für den Fall des Jobverlusts mit einer Summe zwischen 100 und 1.000 Euro bis zur Höhe des bisherigen Nettogehalts monatlich absichern. Wenn sich das Einkommen verändert, kann der Betrag auch nach Vertragsschluss noch angepasst werden.
R+V zahlt ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit maximal 21 Monate lang beziehungsweise so lange, wie der Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. In der Zeit ohne Job läuft die Police weiter, ist aber beitragsfrei gestellt.
Das Rechenbeispiel zeigt, zu welchem Preis Versicherte sich absichern können: Soll die Arbeitslosenschutz-Police der R+V das Arbeitslosengeld I monatlich um 300 Euro erhöhen, dann kostet sie den Kunden monatlich 15,59 Euro brutto. Einen 10-prozentigen Nachlass erhalten Versicherte der R+V-Privat-Police oder bei einer Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren.
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