Martin Kinadeter, Geschäftsführer der VSP © Foto: VSP
  • Von Redaktion
  • 21.10.2014 um 15:16
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Versicherungssoftware erleichtert den Beratungsalltag eines Vermittlers ungemein. Beim Abschluss von Lizenzverträgen werden aus Unkenntnis oder Ignoranz jedoch oftmals vermeidbare und teure Fehler begangen. Und nicht selten folgen beim Versuch der Korrektur weitere Fehler. Ein Kommentar von Martin Kinadeter.

Mittelständische Einzelkämpfer und Vertriebe tun sich bereits bei der Auswahl Ihrer Software-Partner schwer. Ist schließlich eine Entscheidung für ein Maklerverwaltungsprogramm oder eine Beratungssoftware gefallen, erhalten Makler entweder vorgefertigte Lizenz-Verträge zur Unterschrift oder es wird gemeinsam ein Vertrag, der das Projekt umfasst, erstellt.

Wie in anderen Geschäftsbereichen gilt auch für die Welt der Versicherungssoftware: Das Formulieren von Verträgen ist den Juristen vorbehalten. In erstaunlich vielen Fällen werden diese Verträge überhaupt nicht oder lediglich oberflächlich geprüft, viele Vorgaben und Klauseln der IT-Anbieter einfach hingenommen. Dabei ist eine gründliche Prüfung unerlässlich, damit Ihre Investments in Hard- und Softwareprodukte zu einer Erfolgsstory werden können.

In meiner 15-jährigen Praxis habe ich mich ausführlich mit der Materie beschäftigt und viele Problemfälle beraten. Die wesentlichen Bereiche, in denen es immer wieder zu Problemen mit IT-Anbietern kommt sind:

    • Die zugesagte Programmierung wird nicht rechtzeitig zum vereinbartem Termin fertig
    • Es bestehen unterschiedliche Auffassungen über zugesagte und erbrachte Leistungen.
    • Die erworbene Technik funktioniert nicht richtig

Abhängigkeitsklauseln binden den Käufer der Software über lange Zeit ohne reguläre KündigungsmöglichDie Extraktion der Daten bei Kündigung ist nicht ohne beträchtliche Kosten möglich

Da es bei der IT-Ausstattung eines Versicherungsmaklers um ein langfristiges Investment in erheblicher Höhe geht, empfiehlt sich eine externe Prüfung der Vertragsunterlagen. Denn die bisherige Rechtsprechung in Fällen, wenn Makler gegen ihre IT-Anbieter vorgehen – oder umgekehrt – ist uneinheitlich. Klar ist: Unkenntnis hilft vor Gericht nicht.

Doch Vorsicht: Rechtsanwälte, die nicht aus dem IT-Recht kommen, verstehen häufig IT-spezifische Sachverhalte nicht. In von ihnen verfassten Verträgen kann es zu Widersprüchen zum Nachteil des IT-Lizenzkäufers kommen. Es ist sehr vorteilhaft, bei Problemen einen spezialisierten Anwalt mit Expertise im IT-Recht zu Rate zu ziehen.

Lesen Sie in jedem Fall die Verträge akribisch und halten Sie alles, was Ihnen als Widerspruch in den Vertragsklauseln erscheint, in einem Protokoll fest. Die fraglichen Punkte sollten mit Ihrem IT-Anbieter und gegebenenfalls auch mit ihrem Rechtsberater besprochen werden. Das erstellte Protokoll kann als Anlage zum Vertrag hinzugefügt werden.

IT-Verträge folgen in der Regel einem bestimmten logischen Aufbau. Sie enthalten etwa eine Präambel, die den Sinn des Projektes darstellt und als Grundlage zur weiteren Auslegung des Vertrages dient. Der IT-Anbieter hat hier keinerlei gesetzliche Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Projektkunden.

Sinnvoll aufgebaute IT-Projektverträge umfassen folgende Punkte:

  • Präambel
  • Vertragsinhalt, Abwehrklausel
  • Definitionen
  • Projektablauf
  • Lastenheft
  • Pflichtenheft
  • Verfahrensregelungen
  • Mitwirkungspflichten
  • Changes
  • Realisierung und Test
  • Abnahme
  • Gewährleistung
  • Haftung
  • Nutzungsrechte
  • Vorzeitige Kündigung
  • Preise, Zahlung, Einbehalte
  • Vertragsstrafe und Verzug
  • Geheimhaltungs- und Wettbewerbsklausel
  • Allgemeine Regelungen

Das Fehlen einer oder zwei dieser Kriterien kann sich fatal auswirken. Nicht selten sind etwa Verträge die dem Kunden zwar das Eigentum an den Kunden- und Vertragsdaten rechtlich zusichern, aber aufgrund technischer Finessen wie der Verschlüsselung von Datenbanken erhebliche Zusatzkosten bei einer Kündigung bedeuten.

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