- Von Redaktion
- 13.10.2014 um 11:59
So urteilte das Landesgericht Heidelberg (Aktenzeichen 2 O 203/13), dass fehlende Protektoren kein Grund sind, Schadensersatz nicht zu zahlen. Die Lage sei ähnlich wie bei Fahrradhelmen, so die Richter.
So urteilte der Bundesgerichtshof, dass das Tragen eines Fahrradhelms keine Pflicht für Radler darstellt. Ergänzend dazu verwiesen die Richter auf den möglichen Spott ob der Bekleidung, welchen Motorrollerfahrer mit einer entsprechenden Schutzkleidung auf sich ziehen würden.
Auch Fahrradrennfahrer würden keine gesonderte Schutzkleidung tragen und diese würden ähnliche Geschwindigkeiten erreichen, urteilten die Richter in Heidelberg.
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