- Von Redaktion
- 25.09.2014 um 12:55
258.000 Wildunfälle gab es alleine 2012. Damit ist jeder zweite Autofahrer nach einer Forsa-Studie bereits einmal einem Tier ausgewichen oder mit ihm zusammengestoßen.
Dabei gibt es drei einfache Regeln, um einen Zusammenstoß zu vermeiden: Tiere sind nicht in der Lage, ein sich bewegendes Objekt wie beispielsweise ein Auto wahrzunehmen. Daher gilt in Waldgebieten: Geschwindigkeit senken, erscheint ein Tier abbremsen und hupen.
Wer in die unangenehme Situation eines Wildunfalls kommt, sollte die Ruhe bewahren. Den Schaden übernimmt die Teilkaskoversicherung bei Unfällen mit Haarwild. Wem das nicht ausreicht, der sollte darauf achten, dass in den Versicherungsbedingungen der Zusammenstoß mit Tieren jedweder Art versichert ist.
Im ersten Moment sollte nach einem Zusammenstoß der Schadensort gesichert werden. Das Tier sollte nicht angefasst werden – insbesondere dann, wenn es noch lebt. Für die Versicherung benötigen Betroffene eine Wildunfallbestätigung. Wenn die Polizei diese nicht ausstellen möchte, müssen sie den zuständigen Förster kontaktieren.
Während man auf Polizei und / oder Förster wartet, sollte man Bilder vom Schadensort machen und sich notieren, wie sich der Unfall zugetragen hat. Das Wild darf nicht mitgenommen werden. Die Entsorgung regeln der Förster beziehungsweise die Polizisten.
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