- Von Redaktion
- 24.09.2014 um 16:33
Von Thorulf Müller
Für alle, die es verpasst haben: Hier geht es zum ersten Teil von Thorulf Müllers Kommentar zum Thema Krankentagegeldversicherungen.
Leistungsausprägungen und Bedingungsaussagen
Neben dem Nettoeinkommen und dem ordentlichen Kündigungsrecht, gibt es eine Vielzahl von Bedingungsaussagen die relevant sind:
1. Wiederholte Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung?
Insbesondere bei Arbeitnehmern (AN) natürlich relevant, weil es hier klare Regelungen gibt, aber eben auch für Selbstständige (S) und Freie Berufe (FB) von elementarer Bedeutung.
AN: Relevanz für die Entscheidung: Ausschlusskriterium S: Relevanz für die Entscheidung: sehr hoch FB: Relevanz für die Entscheidung: sehr hoch
2. Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen abbedungen? (§ 5.1.g. MBKT)
Insbesondere für Selbstständige ohne Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung und für Freie Berufe, die in Versorgungswerken sind, ist dieses Kriterium relevant. Bei Arbeitnehmern und rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen macht die Regelung hingegen schon Sinn.
AN: Relevanz für die Entscheidung: nein S: Relevanz für die Entscheidung: sehr hoch FB: Relevanz für die Entscheidung: sehr hoch
3. Alkoholklausel abbedungen? (§ 5.1.c. MBKT)
wegen Krankheiten und Unfallfolgen, die auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind;
Die Relevanz überlasse ich jedem selbst. Meines Erachtens ist das ein Ausschlusskriterium.
4. Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
In diesem Kriterium geht es um die Frage der Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit. In Verbindung mit möglichen Ansprüchen gegen die DRV (Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige) von hoher Relevanz.
AN: Relevanz für die Entscheidung: Ausschlusskriterium S: Relevanz für die Entscheidung: hoch, S, die rentenversicherungspflichtig sind: Ausschlusskriterium FB: Relevanz für die Entscheidung: hoch
5. Erhöhung KTG ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten vorgesehen?
5.1. als Dynamik 5.1.1. Antrag durch VN 5.1.2. regelmäßiges Angebot Versicherer 5.1.3. Automatisch mit Widerspruchsregelung 5.1.4. zeitliche Abstand 5.1.5. Index 5.2. als Karriereklausel 5.3. Dynamik und Karriereklausel 5.4. ohne Gesundheitsprüfung 5.5. ohne Wartezeiten 5.6. ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten 5.7. auch für laufende Versicherungsfälle
Sowohl Dynamik, als auch Karriereklausel sind relevant. Bei Selbstständigen und Freiberuflern reicht tendenziell auch nur eine Dynamik aus.
Entscheidend ist, dass die Erhöhung ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung und auch für laufende Versicherungsfälle durchgeführt wird.
Wichtig ist, in welcher Höhe angepasst wird, also welcher Index zu Grunde gelegt wird. Eine Dynamik mit Widerspruch kenne ich bei der deutschen PKV aktuell nicht. Wichtig ist aber die Angebotsdynamik, weil sonst die Haftung für die regelmäßige Nutzung auf den Versicherungsmakler übergeht.
Relevanz für die Entscheidung: Ausschlusskriterium
6. Statuswechsel Änderung Leistungsbeginn
Ein Arbeitnehmer macht sich selbstständig? Oder der Arbeitnehmer wechselt seinen Arbeitgeber und hat plötzlich eine kürzere Entgeltfortzahlung? Kann ich den Leistungsbeginn ohne Gesundheitsfragen und Wartezeiten nach vorne verlegen?
AN: Relevanz für die Entscheidung: hoch S: Relevanz für die Entscheidung: gegebenenfalls relevant FB: Relevanz für die Entscheidung: gegebenenfalls relevant
7. Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?
Aktuell wird dieses Leistungsmerkmal nur von der Signal erfüllt. Zu beachten ist, dass dies nur dann gilt, wenn der Arbeitgeber nicht durch vertragliche oder tarifliche Regelungen dazu verpflichtet ist.
AN: Relevanz für die Entscheidung: gegebenenfalls relevant S: Relevanz für die Entscheidung: nein FB: Relevanz für die Entscheidung: nein
8. Leistung außerhalb Deutschland
8.1. Leistung bei Aufenthalt in EU/EWR? 8.2. Leistung bei Aufenthalt in der Schweiz? 8.3. Leistung bei Aufenthalt in Europa, außerhalb EU/EWR? 8.4. Leistung bei Aufenthalt im außereuropäischen Ausland?
Relevanz für die Entscheidung: gegebenenfalls relevant
9. Kurortklausel abbedungen? (§ 5.2. MBKT)
(2) Während des Aufenthaltes in einem Heilbad oder Kurort – auch bei einem Krankenhausaufenthalt – besteht keine Leistungspflicht. Die Einschränkung entfällt, wenn die versicherte Person dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder während eines vorübergehenden Aufenthaltes durch eine vom Aufenthaltszweck unabhängige akute Erkrankung oder einen dort eingetretenen Unfall arbeitsunfähig wird, solange dadurch nach medizinischem Befund die Rückkehr ausgeschlossen ist.
Die Relevanz überlasse ich jedem selbst. Meines Erachtens ist das ein Ausschlusskriterium.
10. Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft? (§ 5.1.d MBKT)
ausschließlich wegen Schwangerschaft, ferner wegen Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung;
Relevanz für die Entscheidung: gegebenenfalls sehr hoch
11. Leistet der Versicherer auch bei Entgiftung, Entzug oder Entwöhnung? (§ 5.1.b. MBKT)
wegen auf Vorsatz beruhender Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie wegen Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren;
Relevanz für die Entscheidung: hoch
12. Wartezeiten?
Welche Wartezeiten sieht der Vertrag vor?
Relevanz für die Entscheidung: ja
13. Mindestvertragsdauer?
Der Vertrag wird für ein oder zwei Versicherungsjahre abgeschlossen. Versicherungsjahre können auf Kalenderjahre abgestellt sein, was zu Rumpfjahren führt.
Relevanz für die Entscheidung: nein
14. Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht?
14.1. grundsätzlich 14.2. auch für Erhöhung aus Dynamik 14.3. auch für Erhöhung aus Karriereklausel 14.4. bei Anrechnung Vorversicherungsdauer einer GKV/PKV auf die Wartezeiten 14.5. wenn PKV/GKV ohne KTG versichert sind
Relevanz für die Entscheidung: Ausschlusskriterium bei KTG-solo, in besonderen Fällen darf abgewichen werden.
Bei Abschluss in Verbindung mit KKV ist das auch ein Ausschlusskriterium, außer bei Arbeitnehmer, da das VVG hier einen Verzicht für das ordentliche Kündigungsrecht vorsieht! § 206 Abs. 1 Satz 4 VVG:
Eine Krankentagegeldversicherung, für die kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht, kann der Versicherer abweichend von Satz 2 in den ersten drei Jahren unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.
Einige Versicherer verzichten auch bei gleichzeitigem Bestehen einer Krankheitskostenvollversicherung bei Selbstständigen und Freiberuflern nur dann auf das ordentliche Kündigungsrecht, wenn als Leistungsbeginn der 43. Tag oder später vereinbart ist.
KTG-solo: Relevanz für die Entscheidung: Ausschlusskriterium PKV-vollversicherte-AN: Relevanz für die Entscheidung: nein S: Relevanz für die Entscheidung: gegebenenfalls hoch FB: Relevanz für die Entscheidung: gegebenenfalls hoch
15. Statusänderung?
15.1. Wechsel der GKV in Deutschland 15.2. Statuswechsel in der GKV (pflicht, versicherungsfrei, familienversichert) 15.3. Wechsel innerhalb europäischer Versicherungssysteme EU/EWR
Wir halten fest, dass eine Person, die Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V hat, weder hauptberuflich selbstständig noch sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein kann. Ansonsten können weitergehende Regelungen von Bedeutung sein. Zu beachten ist aber, dass die Verlegung des Wohnsitzes beziehungsweise des gewöhnlichen Aufenthaltes bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit in der EU/EWR inklusive Schweiz immer zu einer Versicherungspflicht vor Ort führt.
Relevanz für die Entscheidung: gegebenenfalls hoch
16. Kalkulation nach Art der Lebens- oder der Schadenversicherung?
Aktuell, mit Ausnahme von Expat-/Impat-Produkten, sind alle Tarife nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Selbst wenn ein Tarif nach Art der Schadenversicherung kalkuliert wäre, hätte das als Entscheidungskriterium keine wirkliche Relevanz.
Relevanz für die Entscheidung: nein
17. Definition Nettoeinkommen?
17.1. Selbstständige und freie Berufe 17.2. Arbeitnehmer 17.3. fortlaufende Kosten versicherbar 17.4. Existenzgründerregelung 17.5. Mindestregelung
Siehe auch Teil 1 des Artikels zur Absicherungshöhe.
Relevanz für die Entscheidung: sehr hoch
18. Regelung bei Feststellung der Berufsunfähigkeit?
KT/BU-Übergänge sind bei sehr leistungsstarken BU-Bedingungen sogar gegebenenfalls kontraproduktiv. Nachteilig können aber auch Regelungen der PKV sein, wenn das Krankengeld bei rückwirkender Leistung der BU zurück gefordert werden kann.
Einige Versicherer stellen bei der Beendigung der KTG-Versicherung nicht auf die Feststellung der BU ab, sondern versuchen den Beginn der Zahlung der BU-Rente zu vereinbaren. Das führt unter Umständen zu schmerzhaften Rückerstattungen von Krankengeld.
Relevanz für die Entscheidung: sehr hoch
19. Berufsgruppen
Einige Anbieter haben Berufsgruppen. Hier sind die speziellen Obliegenheiten bei Änderung der Tätigkeit zu beachten. Neben den zusätzlichen Obliegenheiten ist eine genaue Einstufung der Berufsgruppe, gegebenenfalls in Rücksprache mit dem Versicherer notwendig, wenn ein Beruf nicht 100 Prozent exakt zuzuordnen ist, was insbesondere bei Selbstständigen heute schnell der Fall sein kann.
Relevanz für die Entscheidung: sehr hoch
20. Arbeitslosigkeit
Was passiert, wenn die versicherte Person arbeitslos wird? Was ist geregelt?
Relevanz für die Entscheidung: Ja
21. Besonderheiten
Dazu zählen etwa Aufenthaltsregelung bei AU, § 2.1. oder Leistung in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses.
Relevanz für die Entscheidung: gegebenenfalls relevant
22. Abstufung Tagegeld
Ein-Euro- oder Fünf-Euro-Schritte?
Relevanz für die Entscheidung: Ja
23. Meldefrist
In welcher Frist muss die Arbeitsunfähigkeit dem Versicherer gemeldet werden?
Relevanz für die Entscheidung: hoch
Anbieter KTG-solo
- Auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten: Barmenia, BBKK, Hallesche, Mannheimer und UKV
- Mit Einschränkungen verzichten auch folgende Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht: Continentale, Domcura/DFV (Arbeitnehmer), Signal und Württembergische
Anbieter KTG-solo-Spezial
Diese Anbieter verzichten zwar nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht, sind aber in speziellen Fällen im Vergleich zu berücksichtigen. Gegebenenfalls ist der Nachteil zu vernachlässigen, um andere Vorteile zu generieren.
- Axa (KTG weltweit für Expats) FlexMed Global Cash
- DKV Gruppenversicherung: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Architekten, Bauingenieure, Notare, Anwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
- Hanse Merkur (Muratoriums-Regelung)
Beitragshöhe
Leider wird oft der Beitrag als Kriterium gewählt. Sicherlich kann man den monatlichen Beitrag nicht vernachlässigen, jedoch sind die Leistungskriterien in Relation zum Beitrag zu prüfen. Es gilt grundsätzlich auch hier das Spannungsdreieck und die Beiträge können angepasst werden.
Die detaillierte Ausarbeitung der genannten und anderer möglicher Anbieter, die KTG-solo abschließen, finden Sie im kostenpflichtigen Zugang Premium oder ZusatzProfi auf www.derkvprofi.de
Die Artikel können teilweise einzeln bei derKVProfi (SellSulting Germany Group) erworben werden:
http://www.der-kvprofi.de/fuer-vermittler/artikel-einzelbezug.html
Ein Abonnement könnte preiswerter sein: http://www.der-kvprofi.de/fuer-vermittler.html
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