- Von Redaktion
- 19.09.2014 um 12:33
Nicht jeder Bußgeldbescheid ergeht zu Recht. Manchmal liegt dem Bescheid auch eine Verwechslung zugrunde oder die Geschwindigkeitsmessung ist strittig, meinen die Rechtsexperten der Arag Versicherung. Deshalb gibt es für jeden Bußgeldbescheid eine Einspruchsfrist. Der schriftliche Einspruch muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides erfolgen.
Ist nicht ganz klar, ob ein Einspruch Sinn macht, können Autofahrer diesen auch vorsorglich einlegen, denn bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht bleibt genug Zeit, ihn wieder zurück zu nehmen. Verpasst der Beschuldigte die Einspruchsfrist, ist kaum noch was zu machen. Der Bescheid gilt dann als rechtskräftig, so die Arag weiter.
Nach erfolgtem Einspruch prüft die zuständige Behörde, ob sie am Bescheid festhalten will. Ist das so, geht die Akte an das zuständige Amtsgericht, welches über die Einwände entscheidet. Lehnt das Amtsgericht den Einspruch ab, sollte der Gang vors Gericht jedoch gut überlegt sein. Das Kostenrisiko ist sehr hoch.
Entsprechend könnte bei einer Geldbuße von beispielsweise 100 Euro die Anwaltsgebühr bei Abrechnung nach Mittelgebühren 636 Euro betragen. Beauftragt das Gericht zudem einen Gutachter, was bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht selten der Fall sein soll, dann wird es richtig teuer. Die Kosten für messtechnische Gutachten liegen laut Arag schon mal bei 1.000 Euro.
Für erste Informationen – hier geht es zum Arag-Bußgeldrechner.
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