- Von Redaktion
- 17.09.2014 um 16:17
Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen sind seit Jahren die Hauptursache, warum Menschen berufsunfähig werden. Das belegen viele Zahlen aus der Branche. Bei der Bayerischen beispielsweise geht mittlerweile bereits jeder dritte Leistungsfall (34 Prozent) auf psychische oder psychosomatische Erkrankungen zurück. Weitere Gründe sind Erkrankungen des Bewegungsapparates (17 Prozent), Herz- und Gefäßerkrankungen (12 Prozent) sowie Krebs (11 Prozent). Unfälle lösen hingegen lediglich zu 9 Prozent eine BU aus.
Berufsunfähigkeit wird bei psychischen Erkrankungen vor allem von Depressionen verursacht, aber auch Angststörungen und Erschöpfungssyndrome (Burn-out) tragen vermehrt dazu bei, dass Berufstätige ihrer Arbeit dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Laut den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gingen im Jahr 2012 allein 74.000 Arbeitnehmer mit einer derartigen Diagnose vorzeitig in Rente. Keine andere Erkrankung hat so häufig eine verminderte Erwerbsfähigkeit zur Folge. Seit dem Jahr 2000 steigt die Zahl dramatisch.
Psychisch Erkrankte werden früher berufsunfähig
Nach Berechnungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die dafür Daten der großen Krankenkassen ausgewertet hat, ist gar fast jede zweite Erwerbsminderungsrente (42 Prozent) seelisch bedingt. Besonders alarmierend: Psychische Krankheiten lassen die Betroffenen deutlich früher berufsunfähig werden als körperliche Krankheiten. Ihre Rentenansprüche sind entsprechend niedrig.
Laut der BPtK-Zahlen beantragen die Erkrankten im Durchschnitt mit schon 49 Jahren die staatliche Erwerbsminderungsrente, die im Schnitt bei lediglich 600 Euro im Monat liegt. „Die Betroffenen rutschten häufig in Altersarmut ab. Umso wichtiger ist rechtzeitig eine umfassende Vorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu treffen. Diese umfasst anders als viele alternative biometrische Produkte auch den Schutz vor psychischen Erkrankungen“, weiß Martin Gräfer, Vorstand Vertrieb und Service der Bayerischen.
Schwierige Beurteilung im Leistungsfall
Die Feststellung einer Berufsunfähigkeit ist im Fall einer psychischen Erkrankung aufwendig und setzt unter anderem die Mitwirkung des Antragstellers und eine qualifizierte Begutachtung voraus. Bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen lassen sich Ausmaß und Auswirkungen wesentlich schwieriger beurteilen als bei körperlichen Krankheiten.
So können viele Symptome wie Schmerzen nicht objektiv gemessen werden. Zudem machen Betroffene im Leistungsfall gelegentlich, absichtlich oder auch unabsichtlich, falsche Angaben. Anders als bei körperlichen Beeinträchtigungen müssen Versicherer daher vermehrt Gutachten von Experten zur Beurteilung heranziehen.
Ein guter BU-Versicherer unterstützt hier im Leistungsfall Makler und Versicherte mit Serviceleistungen wie zum Beispiel Teleclaiming (telefonischer Support beim Antragsprozess), dem Verzicht auf Karenzzeiten, kurzen Bearbeitungszeiten des Leistungsantrags oder Soforthilfen.
Unfälle kein wesentlicher BU-Auslöser
Erkrankungen des Bewegungsapparates stellen laut Zahlen der Bayerischen die zweithäufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit dar. Hier sind es am häufigsten Erkrankungen der Wirbelsäule und deren Stützmuskulatur gefolgt von Schäden der Knie- und Hüftgelenke und der Schultergelenke.
Herz und Gefäßerkrankungen liegen an dritter Stelle der BU-Gründe. Hierbei ist zu beobachten, dass diese Erkrankungen mit zunehmendem Alter häufiger werden. Gleiches gilt für Krebserkrankungen. Unfälle hingegen haben nur bei jüngeren Betroffenen eine Bedeutung als BU-Auslöser. Bei über 40-Jährigen spielen sie keine Rolle in der Statistik. Daher ist eine Unfallversicherung auch denkbar ungeeignet, um die eigene Arbeitskraft langfristig abzusichern.
Letztlich gibt es viele unterschiedliche Ursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Während man einzelne Risiko-Faktoren wie beispielsweise das Herzinfarkt- und Schlaganfall-Risiko oder Krebs auch über alternative Produktkonzepte wie eine Funktionelle Invaliditätsversicherung oder eine Schwere-Krankheiten-Versicherung abdecken kann (siehe Beitrag), bietet nur die klassische BU einen umfassenden Schutz der Arbeitskraft.
von: Oliver Lepold
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