- Von Redaktion
- 10.09.2014 um 17:24
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun entschieden , dass die Versicherer deutlich auf Gesundheitsfragen hinweisen müssen (Aktenzeichen 7 U 253/13). Sie müssen den Hinweis, dass alles vollumfänglich beantwortet werden muss, optisch hervorheben und in der Nähe der Fragen platzieren.
Das Urteil entstand infolge einer Klage. Ein Versicherer wollte eine nachträgliche Vertragsanpassung nicht vornehmen. Grund hierfür waren nicht ordnungsgemäß beantwortete Gesundheitsfragen. Der bislang vorhandene Hinweis auf Beiblätter oder andere Vertragsvereinbarungen sind nun ebenso unwirksam wie die Belehrung über die möglichen Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht, urteilte das OLG Stuttgart.
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