Ralf W. Barth ©
  • Von Redaktion
  • 08.09.2014 um 18:54
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Wenn Makler ihren Bestand verkaufen wollen, gilt es vor allem, Haftungsrisiken zu beseitigen. So können Versäumnisse der Vergangenheit nicht nachträglich den Bestandswert mindern. Ralf W. Barth erklärt, welche die häufigsten Fallstricke sind.

Gestalten Makler ihre Verträge selbst, müssen sie darauf achten, dass alle vereinbarten Leistungen in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) eingeschlossen sind, rät Versicherungsmakler Ralf W. Barth. Zudem erinnert er in seinem Beitrag im „Versicherungsjournal“ an die Dokumentationspflichten und den Datenschutz.

Vernachlässigen Makler diese Punkte, drohen im Ernstfall unwirksame Verträge, die Umkehr der Beweislast oder rechtliche Probleme. Gerade in älteren Beständen aus Zeiten vor Einführung der Berufshaftpflicht könnten Haftungsgefahren lauern.

Entsprechend sollten Makler ihre Bestände aufarbeiten und Mängel beseitigen. Damit sie alle offenen Fragen klären können, hat Barth einen Fragenkatalog zur Bestandsübertragung aufgestellt. Makler sollten sich folgende Risiken ansehen:

Welche Zulassungen sind vorhanden und seit wann? Welche Produkte und Produktkategorien wurden zu welchem Zeitpunkt vermittelt? Welche Risiken waren jeweils VSH-versichert und ab wann? Welche VSH-Policen wurden abgeschlossen oder gewechselt? Welche Risiken sind durch einen VSH-Vertragswechsel nicht mehr abgedeckt? Wie sieht die Nachhaftung der VSH-Verträge aus? Welche Gefahren und Risiken können noch im Nachhinein abgesichert werden? Wie kann die Haftungssituation für die Zeit nach der Bestandsübertragung geregelt werden? Welche älteren Verträge mit Gesellschaften haben einschränkende Regelungen? Welche Verträge zwischen Verkäufer und Kunden existieren? Welche allgemeinen Geschäftsbedingungen lagen zugrunde? Welche Risiken durch Mitarbeiter liegen vor? In welcher Höhe existiert das Stornorisiko? Welche begleitenden Handlungsschritte und Maßnahmen auch in der Kommunikation mit den Kunden können aus der detaillierten Vertrags- und Bestandsanalyse abgeleitet und in welchem Zeitraum umgesetzt werden?

Um das Bestands- und Haftungsrisiko professionell einschätzen zu können, empfiehlt Barth, dass sich Vermittler durch Experten beraten lassen. Auch sei es wichtig, dass dies rechtzeitig vor einem geplanten Bestandsverkauf passiert. Nur so bleibe dem Makler ein Drücken des Verkaufspreises oder gar eine spätere Rückabwicklung des Verkaufs erspart.

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