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  • Von Redaktion
  • 02.09.2014 um 15:00
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Die Bafin plant eine Neuauflage eines Rundschreibens, dass die Zusammenarbeit von Versicherern und Vermittlern regelt. Im Fokus sollen dabei vor allem die sogenannten Tippgeber stehen.

Die Bafin plant das Rundschreiben mit Hinweisen zur Zusammenarbeit von Versicherungen und Vermittlern (Rundschreiben 9/2007 vom 23. November 2007) zu überarbeiten. Bis 10. Oktober nimmt die Finanzaufsicht Stellungnahmen zu den Entwürfen an.

Der Schwerpunkt des neuen Rundschreibens soll auf Paragraf 64a Versicherungsaufsichtsgesetz liegen. Dieser enthält Regeln für die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen und die Pflichten ihrer Geschäftsleiter. Zudem heißt es, dass das Rundschreiben auf die Zusammenarbeit der Unternehmen mit Tippgebern (also Personen, die Versicherern oder Vermittlern potenzielle Interessenten benennen) eingehen wird.

In der Vergangenheit wurde insbesondere die Debeka Versicherung für diese Vertriebspraxis kritisiert. Im Frühjahr versuchte die Bafin deshalb herauszufinden, in welchem Umfang Versicherer mit Tippgebern zusammenarbeiten. Im Ergebnis stellte die Bafin fest,  dass Versicherer Tippgeber von Versicherungsvermittlern grundsätzlich abgrenzen. Art und Umfang der Zusammenarbeit mit Tippgebern seien jedoch sehr unterschiedlich geprägt.

Die Reform des Rundschreibens 9/2007 soll der Anfang einer Reihe von weiteren Neuauflagen sein.
Auf den Vertrieb von Versicherungsprodukten bezogene Themen stehen schon länger auf der Agenda der Bafin und sollen auch in Zukunft besondere Aufmerksamkeit erhalten.

Die Stellungnahme nimmt die Bafin unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 7/2014; VA 35-I 4105-2014/0049) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 7/2014) via Post (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat VA 35) oder E-Mail (Konsultation-07-14@bafin.de) entgegen.

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