- Von Redaktion
- 14.08.2014 um 16:04
Wer nach einem Feuerwehreinsatz die Kosten übernehmen muss, ist in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer geregelt, erklärt die Anwaltauskunft. Hierbei gibt es von Land zu Land leichte Unterschiede. Für einen großen Teil der Einsätze stellen die Gemeinden demnach gar keine Rechnung aus. Müssen die Helfer Menschen retten, trägt in der Regel der Steuerzahler die Kosten. Auch bei einem unverschuldeten Notfall muss man den Einsatz meistens nicht zahlen. Hierrunter fällt zum Beispiel auch ein technischer Fehler – wie er wohl in unserem Fall vorliegt.
Anders sieht es bei einem vorsätzlich falsch ausgelösten Alarm aus – dann muss der Verursacher für den Einsatz latzen. In Berlin kostet zum Beispiel der Einsatz eines Löschfahrzeuges 4,70 Euro pro Minute, der eines Krankenwagens 11,70 Euro. Mit einer Polizeistreife, einem Rettungswagen und zwei Feuerwehrautos würde das in unserem Fall ziemlich teuer werden. Schließlich brauchte das Notfallkommando etwa 20 Minuten, um die Lage zu klären.
Flattert nach einem Einsatz eine Rechnung der Gemeinde ins Haus, rät die Anwaltauskunft die Kosten genau unter die Lupe zu nehmen. Denn oft sind diese zu hoch angesetzt oder die Einsatzzeiten zu grob angegeben. In solchen Fällen erklärten Gerichte die Rechnungen schon für ungültig (zum Beispiel Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg, Aktenzeichen: 1 B 72.09).
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