Bert Heidekamp ©
  • Von Redaktion
  • 06.08.2014 um 14:20
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Michael Franke, Chef des Analysehauses Franke und Bornberg, meinte jüngst in einem Gastbeitrag, dass zu kleine BU-Renten einen Beratungsfehler darstellen. Das will Versicherungsmakler Bert Heidekamp, der seit 25 Jahren zu Berufsunfähigkeitsverträgen berät, so nicht stehen lassen.

Von Bert Heidekamp

Hier geht es zum eingangs erwähnen Kommentar von Michael Franke.

Nicht selten findet man Aussagen, dass zu gering vermittelte BU-Renten zur Maklerhaftung führen können. Richtig ist, dass es bei zu kleinen BU-Renten zu einer Verrechnung bei bestehenden Ansprüchen auf Sozialleistungen führen könnte. Die von fairtest.de ermittelte durchschnittliche BU-Rente liegt bei monatlich 847 Euro (SBU und BUZ) und ersetzt vielleicht gerade den maximalen Anspruch auf Grundsicherung. Kann sich jedoch eine Maklerhaftung ergeben, wenn vermittelte BU-Renten beispielsweise bei nur monatlich 500 Euro oder 800 Euro liegen?

Der Versicherungsmakler sollte immer in seiner Dokumentation angeben, dass rund  70 Prozent des Nettoverdienstes versichert werden sollten, mindestens aber 1.000 Euro, sowie den Hinweis, dass bei kleineren BU-Renten dies bei Anspruch auf Sozialleistungen zur Verrechnung führen kann. Als weiten Beleg kann man der Dokumentation eine Erklärung der Senatsverwaltung beilegen, die Sie hier abrufen können. Weitere Informationen zur Anrechnung von BU-Renten findet man hier.

Hat man dies protokolliert wird eine Maklerhaftung kaum denkbar sein. Zudem gibt es Situationen, wo kleine BU-Renten auch sinnvoll sein können:

1. Familieneinkommen ist hoch

Ist die versicherte Person verheiratet, besteht Unterhaltsanspruch zwischen den Partnern. Ist das Familieneinkommen groß genug, besteht eventuell erst gar kein Anspruch auf Grundsicherung, somit würden selbst  500 Euro BU-Rente ohne Verrechnung mit Sozialleistungen der versicherten Person zur Verfügung stehen. In der Beratung und Dokumentation sollte man jedoch den Hinweis geben, dass die BU-Rente für die versicherte Person zu klein sein könnte, wenn sich die Partner mal trennen, wenn sich beim Partner das Einkommen verringert oder  wegen Arbeitslosigkeit eventuell ganz wegfällt.

2. Weitere Einkünfte berücksichtigen

Besonders oft erleben wir in einigen Bundesländern, dass hohe Mieteinkünfte oder auch Einkünfte aus Kapitalvermögen bestehen, die in einem Leistungsfall berücksichtigt werden können. Bestehen eventuell noch Verpflichtungen (wie Immobilienkredite), können zum Beispiel 500 Euro monatliche BU-Rente ausreichen, um Verpflichtungen und Lebenshaltungskosten in der Gesamtheit mit allen anderen Vermögenswerten zu sichern.

3. Erhöhungsoptionen

Es gibt aber auch Situationen, in denen das finanzielle Budget schlicht nicht ausreicht. Statt das Endalter zu reduzieren um Prämien zu sparen, sollte man hier eher die BU-Rente kleiner ansetzen. Vorteil: Der Versicherungsnehmer hat seinen Gesundheitszustand konserviert und kann später durch die Nutzung von Erhöhungsoptionen die BU-Rente anpassen – und das bis zum versicherten Endalter.  Hier sollte der Versicherungsmakler jedoch darauf achten, dass er sich zusätzlich Terminvorlagen vorhält.

Hierzu ein aktuelles Beispiel aus unserer Praxis:

Die Versicherungsnehmerin (VN) hatte im Jahr 2010 eine BU-Rente bei der Condor Versicherung mit einer BU-Rente von monatlich 500 Euro abgeschlossen. Die VN war selbständig und führte ein kleines Lebensmittelgeschäft, was jedoch nicht genügend Einnahmen einbrachte. Auch das Familieneinkommen war sehr gering. Das Lebensmittelgeschäft wurde zwischenzeitlich aufgegeben und die VN ist nun im Angestelltenverhältnis als Physiotherapeutin (Masseurin) tätig.

Aufgrund der damals ausgewählten Versicherungsbedingungen ist es nun möglich, ohne einen versicherten Anlass alle fünf Jahre eine Erhöhung der BU-Rente vorzunehmen. Dies wurde beim Versicherer angemeldet, so dass zum 01. Februar.2015 die BU-Rente um 500 Euro erhöht wird und somit eine Gesamtrente von 1.000 Euro besteht.

Ein weiterer Vorteil ist, dass damals der Versicherer die VN als Einzelhandelskauffrau einstufte und dieser Beruf auch bei der Erhöhung herangezogen wird. Die VN zahlt nun statt 58,34 Euro nur 41,50 Euro für die Erhöhung, also jeden Monat knapp 29 Prozent weniger. Es ist aber auch bei den Erhöhungsoptionen darauf zu achten, dass keine erheblichen Einschränkungen bestehen, zum Beispiel nur bis zum 35. Lebensjahr. Unsere Kundin ist zwischenzeitlich 37 Jahre alt und würde somit bei einigen Versicherern durchs Raster fallen.

Fazit

Werden zu kleine BU-Renten vermittelt, führt dies eher selten zu einer Maklerhaftung, wenn ordentlich dokumentiert wurde. Eine Maklerhaftung würde eventuell dann entstehen, wenn man wie bei dem oben genannten Beispiel damals keine BU-Versicherung wegen zu kleiner BU-Rente angeboten und vermittelt hätte, die VN zwischenzeitlich vielleicht schon Vorerkrankungen hat und heute nur noch schwer versicherbar wäre.

Aufgrund der sehr guten Erhöhungsoptionen ist im obigen Beispiel nun die VN in der Lage, ihre BU-Absicherung anzupassen und das noch zu einer günstigeren Prämie, aufgrund der ehemaligen Berufseinstufung.Wichtig ist jedoch dabei, zum Zeitpunkt der Antragstellung einen sehr guten BU-Versicherer zu wählen mit weitreichenden Erhöhungsoptionen und wenigen Einschränkungen. Neben den Erhöhungsoptionen sollten auch die restlichen Bedingungen betrachtet werden. Auch eine Dynamik sollte bei Antragstellung mitversichert werden, diese kann der VN jederzeit auch wieder herausnehmen.

Auch kleinere BU-Renten haben somit ihre Berechtigung. Eine Maklerhaftung wird wahrscheinlich nur dann vorliegen, wenn der Makler nur aus Provisions-/Courtagesicht einen Vertrag vermitteln wollte und gedankenlos berät. Sehr wichtig ist auch, dass besonders bei Sparverträgen über Lebensversicherer eine Beitragsfreiheit bei BU immer mitversichert werden sollte.

Über den Autoren

Bert Heidekamp ist Gründer und Eigentümer der Kanzlei Heidekamp für Versicherungsvermittlung und Investmentberatung. Heidekamp ist Versicherungsmakler und Versicherungsfachwirt und berät seit 25 Jahren zum Thema BU. Darüber hinaus erstellt er als BU-Analyst Gutachten zu bestehenden und neuen Tarifen. Weitere Informationen finden Sie unter www.fairtest.de.

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