- Von Redaktion
- 29.07.2014 um 13:10
Anlagevermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) dürfen künftig keine Finanzprodukte im Namen des Kunden kaufen und verkaufen. Das legt das im Juli verabschiedete „Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Finanzmarkt” fest. Nun bietet Ebase Vermittlern die Möglichkeit, ihren Kunden trotz des Verbots weitgehend den gleichen Service wie zuvor zu bieten.
Die sogenannte „Transaktionsempfehlung“ von Ebase ist ein Online-Tool, den die Vermittler gemeinsam mit ihren Kunden nutzen können. Nach dem Beratungsgespräch bereitet der Vermittler online die vereinbarten Transaktionen vor, der Endkunde gibt diese dann lediglich über seinen Online-Zugang per PIN und gegebenenfalls TAN selbständig frei. Durch dieses Verfahren können die Orders zeitnahe ausgeführt werden.
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