Altersvorsorge via Lebensversicherung: Eine Lücke im LVRG könnte Kunden die Bewertungsreserven retten ©
  • Von Redaktion
  • 09.07.2014 um 14:39
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Im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) soll es eine Lücke geben, die es Versicherten ermöglicht, ihre Bewertungsreserven zu retten. Betroffene sollten ihren Vertrag deshalb genau prüfen.

Nach Informationen des Verbraucherportals „Finanztip“ sollen Versicherungskunden noch bis Ende 2014 Zeit haben, ihre Lebensversicherungs-Police zu überprüfen. Sie könnten gegebenenfalls mit einer Kündigung einen großen Teil ihrer Bewertungsreserven retten. Grund dafür sei, dass der überwiegende Teil der Bewertungsreserven – die Mindest- oder Sockelbeteiligung – in der Jahresdeklaration der Versicherer bereits für 2014 festgelegt ist und aufgrund einer Lücke im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) erst ab 2015 aus den Verträgen gekürzt werden kann.

Die Unternehmen sollen laut Bericht an die Jahresdeklaration gebunden sein, auch die Aufsichtsbehörde Bafin könne daran nichts ändern. Das LVRG sei deshalb mit Inkrafttreten vorerst nur auf die sogenannten freien Bewertungsreserven anwendbar. Bisher ist man davon ausgegangen, dass das Gesetz schon 2014 für alle Bewertungsreserven greift und es für eine Kündigung mittlerweile zu spät sei.

Vergangene Woche stimmte der Bundestag mehrheitlich für das LVRG. Am 11. Juli liegt das Gesetz zur Abstimmung dem Bundesrat vor. Mit dem Gesetz können Lebensversicherungen aufgrund der neuen Regeln zu den Bewertungsreserven deutlich an Wert verlieren, rund 4 Millionen Verträge seien betroffen. Im Jahr 2013 enthielt jede Lebensversicherung laut „Finanztip“ durchschnittlich 930 Euro an Bewertungsreserven.

Eine Beispielrechnung: Hat ein Vertrag aktuell einen Wert von 40.000 Euro, von denen 2.000 Euro auf Bewertungsreserven entfallen, dann streicht das LVRG dem Kunden 2014 zirka 400 Euro. Die restlichen 1.600 Euro muss die Versicherung jedoch noch ausbezahlen, wenn der Kunde vor Ende des Jahres kündigt. Ob sich eine Kündigung lohnt, sollte jeder genau prüfen.

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