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  • Von Redaktion
  • 15.04.2014 um 18:14
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Antrag ist nicht gleich Antrag – das zeigt eine Untersuchung der Anträge für private Kranken-Vollversicherungen. Demnach nehmen es nicht alle Versicherer bei der Abfrage so genau.

Will jemand eine private Kranken-Vollversicherung beantragen, so muss er sich auf einige Fragen seitens der Versicherer einstellen. Das Internetportal PKV-Wiki nahm die Anträge von 32 Anbietern so einer privaten Krankenkasse unter die Lupe. Dabei zeigt sich vor allem ein buntes Bild: Sowohl bei den Abfragezeiträumen als auch beim Inhalt der Fragen unterscheiden sich die Anträge sehr.

Schon bei den abgefragten Zeiträumen zu Erkrankungen und Behandlungen liegen die Versicherer weit auseinander: Je nach Anbieter müssen Antragsteller Informationen über die vergangenen drei bis zehn Jahre preisgeben. Bei ambulanten Behandlungen wollen 24 Versicherer alles über die vergangenen drei Jahre wissen, während der Rest sich für fünf Jahre interessiert. Was sie beim Zahnarzt gemacht haben, müssen Antragsteller bei 26 Versicherern für drei Jahre angeben – fünf fragen nach fünf Jahren. Ausnahme ist hier die Württembergische Krankenversicherung, die lediglich zwei Jahre abfragt.

Zu stationären Aufenthalten wollen 22 Versicherer alles über die vergangenen fünf Jahre wissen. Der Rest interessiert sich sogar für die doppelte Spanne. Über psychotherapeutische Behandlung müssen die Antragsteller bei 19 Versicherern ihre Angaben über zehn Jahre machen, während zehn Anbieter die letzten fünf Jahre interessiert.

Auch auf der inhaltlichen Seite klaffen die Anträge weit auseinander: Versicherer wie Allianz, Central, Concordia und Mannheimer fragen gezielt nach Beschwerden, Diagnosen und Krankheiten. Axa, DBV und Continentale hingegen formulieren die Fragen unscharf. Fragt die Allianz Krankenversicherung (APKV) beispielsweise detailliert nach Beschwerden in den letzten drei Jahren in 19 Gesundheitsbereichen wie Herz und Kreislauf, Blutgefäße, Atmungs- und Verdauungsorgane sowie der eingenommenen Medikamente, stellt die Continentale Krankenversicherung lediglich die Frage: „Fanden in den letzten 3 Jahren Untersuchungen oder Behandlungen statt?“

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