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  • Von Redaktion
  • 24.03.2014 um 11:09
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Der Höchstrechnungszins für die betriebliche Altersvorsorge sinkt stetig, was außerordentliche Pensionsrückstellungen nach sich zieht. Dadurch leidet die Handelsbilanz der betroffenen Unternehmen. Der Vorsorgeberater Longial zeigt Lösungsmöglichkeiten.

Die stetig sinkenden Rechnungszinsen machen Unternehmen, die ihre betriebliche Altersversorgung  (bAV) auf dem Weg der Direktzusage durchführen, stark zu schaffen. Bei gleichbleibender Zinsentwicklung weisen Berechnungsmodelle auf einen Anstieg der Pensionsrückstellungen um bis zu 35 Prozent im Jahr 2018 hin. Aber die Firmen können etwas gegen den Zinsdruck tun. Das bAV-Beratungsunternehmen Longial hat einige Gegenmaßnahmen zusammengetragen:

  • Die Firmen können bilanzielle Ermessensspielräume ausnutzen.
  • Sie können die Leistungsplanstruktur ändern oder das für die Altersvorsorge reservierte Planvermögen erhöhen.
  • Oder sie haben die Option, Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger auszulagern.

Unternehmen müssen den für sie sinnvollsten Ansatz wählen. Longial-Geschäftsführer Paulgerd Kolvenbachrät: „Möchten Unternehmen Gegenmaßnahmen ergreifen, sollten sie noch 2014 aktiv werden, denn bereits ab 2015 könnten sich die Rahmenbedingungen verändern. Neben der sukzessiv steigenden Pensionsbelastung könnten dann noch weitere Kosten auf die Unternehmen zukommen.”

Zu diesen Kostenfaktoren zählt Longial:

  • Die Absenkung des garantierten Rechnungszinses der Lebensversicherer zum 1. Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent. Übertragungen von Versorgungsverpflichtungen auf Lebensversicherer würden sich dadurch um zirka 40 Prozent verteuern.
  • Eine noch umzusetzende EU-Mobilitätsrichtlinie, die Abfindungsmöglichkeiten von betrieblicher Altersversorgung weiter einschränkt und die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist auf drei Jahre verkürzt.
  • Auch die gestiegene Lebenserwartung sollte laut Longial berücksichtigt werden, da sie zu weiteren einmaligen außerordentlichen bilanziellen Rückstellungserhöhungen führt.
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