- Von Redaktion
- 23.01.2014 um 17:04
Das Urteil ist vom 23. Januar 2014 (Aktenzeichen: 2 U 57/13) und weist auch die Berufung der Allianz gegen das vorausgegangene Urteil des Landgericht Stuttgart (11 O 231/12) zurück.
Geklagt hatten der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer waren nach Prüfung der Verträge zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Klausel Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener benachteilige.
Hierbei geht es um sogenannte Kostenüberschüsse, die das Unternehmen regelmäßig erwirtschaftet und an denen die Kunden zu beteiligen sind. Sie entstehen dadurch, dass der Versicherer erst einmal höhere Kosten einkalkuliert, diese dann aber nicht vollständig verbraucht.
Bei dem Allianz-Vertrag würden aber nur diejenigen an diesen Überschüssen beteiligt, die aus ihren sogenannten Eigenbeiträgen eine Mindestsparsumme von 40.000 Euro erreichten. Das sei bei der Riester-Rente aber besonders für Ältere, Kinderreiche oder Geringverdiener praktisch ausgeschlossen.
Das Gericht teilte diese Ansicht der Verbraucherschützer. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart nicht zugelassen.
Bei einem durchschnittlichen Vertrag können nach Berechnungen des BdV jetzt etwa 3.500 Euro mehr für die Rente zur Verfügung stehen. Einen Musterbrief zur Anmeldung von Ansprüchen gibt es auf www.vzhh.de.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren