- Von Redaktion
- 10.01.2014 um 11:26
Die DAV hatte vorgeschlagen, den Höchstrechnungszins von Lebensversicherungen zum 1. Januar 2015 auf 1,25 Prozent abzusenken. Sie kündigte aber gleichzeitig an, diese Empfehlung im Laufe des Jahres nochmal zu überprüfen.
Der GDV dazu: “Die Empfehlung der DAV, den Höchstrechnungszins abzusenken, überrascht mit Blick auf die Niedrigzinspolitik in Europa nicht. Den sogenannten Garantiezins bereits zum 1. Januar 2015 um 0,5 Prozentpunkte zu reduzieren wäre jedoch übereilt.”
Gründe liefert der Verband gleich mit :
- Richtig sei, dass die Zinsentwicklung ausgesprochen volatil ist. Zudem kämen aus den USA vermehrt Signale, dass die lockere Geldpolitik in absehbarer Zeit beendet werden könnte.
- Ein niedrigerer Garantiezins würde den Anreiz, zusätzlich vorzusorgen, deutlich mindern. Das könne aus sozialpolitischen Gesichtspunkten nicht gewünscht sein.
- Die regulatorischen Rahmenbedingungen sollten bei einer Entscheidung über den Garantiezins berücksichtigt werden. Beispielsweise fordere Solvency II ab 2016 eine neue Form der Eigenmittelunterlegung für langfristige Garantien bei Lebensversicherungen.
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