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  • Von Redaktion
  • 28.11.2013 um 16:38
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Seit Anfang dieser Woche dürfen gebundene Vermittler, die unter dem Infinus-Haftungsdach agieren, wieder arbeiten.

Das berichten mehrere Medien unter Verweis auf Udo Brinkmöller, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei BMS Rechtsanwälte aus Düsseldorf, dem ein entsprechendes Schreiben von Infinus vorliegt. In dem Brief teilt Infinus einem Vermittler mit, dass der Vertriebsstopp wieder aufgehoben wird.

Lediglich Papiere der inzwischen insolventen Emittenten Fubus, Prosavus und Ecoconsort dürfen die Infinus-Vermittler nicht mehr vertreiben.

Das Haftungsdach Infinus Finanzdienstleistungsinstitut, auch als blaue Infinus bekannt, ist rechtlich von der Fubus-Gruppe unabhängig. Allerdings haben beide Firmen gemeinsame Aufsichtsräte. Außerdem war das Haftungsdach der exklusive Vertriebspartner für viele Produkte der Fubus-Gruppe.

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