- Von Redaktion
- 20.11.2013 um 17:28
Mit der PRIPs-Initiative (Packaged Retail Investment Products) will die EU-Kommission die Vergleichbarkeit verschiedener Anlageformen fördern. Verbraucher sollen künftig nicht nur die Kosten verschiedener Fonds untereinander vergleichen können, sondern auch die von Zertifikaten und kapitalbildenden Lebensversicherungen.
Dafür müssten alle Anbieter ihre Kosten in vergleichbarer Weise angeben. Für Anleger gibt es dann eine einheitliche Anlegerinformation nach Vorbild des Key Information Document (KID).
Das endgültige Ergebnis steht noch aus
Der Europäische Rat ist aber anderer Meinung. Er glaubt, die Verordnung sollte nicht für kapitalbildende Lebensversicherungen – also klassische und fondsgebundene Lebensversicherungen – gelten. Auch im Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments gab es Stimmen, die eine Ausnahme für kapitalbildende Lebensversicherungen forderten. Diese konnten sich aber in der heutigen Abstimmung im EU-Parlament nicht durchsetzen. Das Plenum entschied, dass kapitalbildende Lebensversicherungen unter PRIPs fallen.
Das endgültige Ergebnis werden aber erst die sogenannten Trilogverhandlungen bringen. Dabei handelt es sich um ein Dreiertreffen zwischen Vertretern des Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission mit dem Ziel, einen Kompromiss zu finden. In der Regel finden diese informellen Triloge im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens statt, um bereits in einem frühen Stadium eine Einigung zu erzielen.
“Gute Entscheidung für wirksamen Verbraucherschutz”
BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter freut sich über den ersten Teilerfolg. „Die Ablehnung des Änderungsantrages ist eine gute Entscheidung für wirksamen Verbraucherschutz. Dieses Ziel kann nur über Vergleichbarkeit aller verpackten Retailprodukte erreicht werden.“
Und weiter: „Wenn kapitalbildende Versicherungen ähnlich transparent wie beispielsweise Fonds über Kosten informieren müssen, wäre aber erst die Hälfte des Weges zurückgelegt. Denn nicht nur die Transparenz-, sondern auch die Vertriebsregeln müssen für Wertpapiere und Versicherungen gleich sein. Ohne gleiche Informations- und Vertriebspflichten gibt es Verpackungsarbitrage. Wir sind für gleiche Spielregeln für alle verpackten Finanzinstrumente, in MiFID wie auch IMD. Wir unterstützen daher, dass Lebensversicherungen unter die MiFID fallen.“
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