- Von Redaktion
- 29.10.2013 um 17:23
Der erste schwere Herbststurm ist gestern über Norddeutschland hinweggefegt. Teilweise erreichte das Orkantief „Christian“ Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 191 Stundenkilometern. An vielen Orten hat der Sturm eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Umgekippte Bäume, abgedeckte Dächer und eingestürzte Baugerüste – schnell können die Kosten für die Schäden in die Höhe schnellen. Wie man sich am besten gegen die Folgen eines Sturms absichert und welche Versicherung bei welchem Schaden eintritt, lesen Sie auf Pfefferminzia.
Verbeulte Autos, Häuser ohne Dach
Vielerorts sah man abgedeckte Dächer. Teilweise waren Äste oder ganze Bäume in Häuser gestürzt. In diesem Fall kommt eine Wohngebäudeversicherung für die Schäden am eigenen Haus auf. Wer eine Wohngebäudeversicherung für sein Haus abschließt, sollte darauf achten, dass andere Gebäudeteile, wie Gartenhäuschen, Garagen oder Carports ebenfalls versichert sind.
Wenn das Haus besonders stark beschädigt wurde, macht der Sturm auch vor dem Innern des Hauses keinen Halt mehr. Sind die Einbauten direkt mit dem Haus verbunden, wie beispielsweise ein eingebauter Kamin, greift die Gebäudeversicherung. Sind jedoch Möbel und Elektrogeräte, also Einrichtungsgegenstände betroffen, springt die Hausratversicherung ein.
Trifft der Baum ein Auto, sieht es ganz anders aus: War der Baum erkennbar alt und morsch, ist der Besitzer seiner „Verkehrssicherungspflicht” nicht nachgekommen. Dann kann der Fahrzeugeigentümer versuchen, diesen für den Schaden haftbar zu machen. Ist das nicht der Fall kommt die eigene Teilkaskoversicherung für Sturmschäden ab Windstärke 8 auf. Wer eine Vollkaskoversicherung besitzt, hat Glück: Diese greift auch bei geringeren Windstärken.
Die Schäden fotografieren
Wer von einem solchen Sturm betroffen ist, sollte den Schaden möglichst schnell der eigenen Versicherung melden und
vorsorglich fotografieren. Zudem empfiehlt es sich, alles zu tun, um weitere Schäden zu vermeiden. Das bedeutet beispielsweise das beschädigte Dach notdürftig abzudecken.
Die Versicherungen springen bei Sturmschäden ab Windstärke 8 ein. Ist aber ein Sturm mit mehr als 118 Stundenkilometern unterwegs, also mit einer Windstärke von mehr als zwölf, kann für die Schäden keiner verantwortlich gemacht werden. Dann ist höhere Gewalt im Spiel. Wer beim gestrigen Sturm also Schäden erlitten hat, kann diese nur über die eigene Kasko-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung abwickeln.
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