- Von Lorenz Klein
- 10.10.2019 um 13:40
Das Anfang 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollte der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen kräftigen Schub verleihen. Soweit die Theorie. Denn in der Praxis hapert es damit noch deutlich. Zu diesem Fazit kommt die Studie „Trendmonitor Finanzdienstleistungen“ des Marktforschungsunternehmens Nordlight Research, zu der rund 1.000 erwerbstätige Bundesbürger befragt wurden (kostenpflichtiger Bezug hier).
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Demnach kennen fast drei Viertel der Erwerbstätigen (71 Prozent) das BRSG bisher überhaupt nicht – zugleich zeigt sich die Mehrheit der Arbeitnehmer vom Engagement und von den Angeboten ihrer Arbeitgeber zur bAV nur „wenig begeistert“, wie die Autoren berichten.
Daran habe auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bei Sozialversicherungsersparnis) bislang wenig geändert.
Viele Arbeitgeber – insbesondere kleinere und mittlere Betriebe, die den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse ausmachen – verhalten sich laut Studie weiterhin passiv und motivieren ihre Mitarbeiter nur wenig zum Abschluss einer bAV. „Aktuell hat nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen; Tendenz: stagnierend“, so die ernüchternde Einschätzung.
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die „mangelnde Aktivität der Arbeitgeber“ aus Sicht der Erwerbstätigen die Haupthürde für den Abschluss darstellt. Daneben spielten auch die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der Rentabilität eine Rolle. Ganz so einfach sollten es sich die Arbeitnehmer aber nicht machen. Denn kommt es tatsächlich zum Abschluss einer bAV, wird dies in drei Viertel der Fälle (74 Prozent) vom Arbeitgeber initiiert, deutlich seltener von den Arbeitnehmern selbst.
Interessant aus Vertriebssicht: Primär entscheidend für den Abschluss ist der Arbeitgeberzuschuss
„Kenntnisse und Aktivitäten der Beschäftigten zur bAV sind im Durchschnitt gering ausgeprägt“, halten die Autoren dann auch fest. Tendenziell sei die Unzufriedenheit der Erwerbstätigen mit dem bAV-Engagement der Arbeitgeber in kleineren und mittleren Betrieben etwas stärker ausgeprägt als in großen.
Interessant aus Vertriebssicht: Primär entscheidend für den Abschluss einer bAV sei „am Ende meist der Arbeitgeberzuschuss“. Aktuell seien etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss).
„Erwartet wird ein Impuls von Seiten des Chefs“
„Zentrale Stellschraube für die Stärkung der bAV sind die Arbeitgeber“, sagt Torsten Melles, Geschäftsführer bei Nordlight Research. „Um die politischen Ziele des BRSG zu erreichen, braucht es insbesondere für kleinere und mittlere Arbeitgeber stärkere Impulse.“ Vermehrte fachliche Unterstützung, positive Vermittlungsanreize und auch eine Reduzierung der Verwaltungsaufwände könnten Ansatzpunkte sein, so Melles, die bAV aus ihrem „gegenwärtigen Status als eher ungeliebtes Low-Involvement-Produkt herauszuholen“.
Gegenwärtig naiv erscheint aus Sicht der Autoren hingegen, aufgrund des BRSG von den Erwerbstätigen selbst mehr Eigenaktivität zur bAV zu erwarten. Schließlich wüssten lediglich 15 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zumindest einigermaßen, was das Gesetz überhaupt anstrebt. „Erwartet wird ein Impuls von Seiten des Chefs“, betonen die Studienmacher.
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