Bei einem Anbieterwechsel in der Kfz-Versicherung bleibt ein durch den vorherigen Versicherer regulierter Schaden meist folgenlos. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 25.09.2019 um 10:45
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:40 Min

Viele unfallfreie Jahre beim Autofahren lassen die Versicherungsprämie sinken. Sollte doch mal ein Schaden reguliert werden, muss der Halter bei einem Anbieterwechsel nicht unbedingt mit einem Aufschlag beim neuen Versicherer rechnen. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherportals Finanztip.

Vorschäden bei einem Vorversicherer in der Kfz-Versicherung sorgen bei einem Wechsel in den meisten Fällen nicht für höhere Beiträge. Zwar ist die Folge eines Schadens eine höhere Schadenfreiheitsklasse – die auch bei einem neuen Versicherer gilt – aber einen zusätzlichen Zuschlag erheben die meisten Versicherer nicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Verbraucherportals Finanztip. Demnach würden nur einzelne Anbieter höhere Beiträge von teilweise bis zu 20 Prozent verlangen.

Der durchschnittliche Aufschlag für einen Haftpflichtschaden bei der Vorversicherung betrug in der Untersuchung knapp zwei Prozent. Bei einem regulierten Kaskoschaden lag der Aufschlag gar bei unter einem Prozent. „In unserer Untersuchung verlangten die meisten Anbieter von den potenziellen Neukunden überhaupt keinen Preisaufschlag wegen eines Vorschadens“, sagt Kathrin Gotthold, Versicherungsexpertin bei Finanztip. „Ein Vorschaden sollte niemanden abhalten, die Kfz-Versicherung zu wechseln.“ Vielmehr rät Gotthold dazu, die Schadenregulierung zum Anlass zu nehmen, den Preis der Autoversicherung zu prüfen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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