- Von Karen Schmidt
- 28.10.2019 um 12:33
Wer beim Autofahren von einem Windstoß erfasst wird und daraufhin einen Unfall baut, steht oft vor der Frage, ob und welche Versicherung denn für den Schaden aufkommt. Die Antwort: Es kommt darauf an.
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„Ab Windstärke 8 können Sie Sachschäden bei Ihrer Teilkaskoversicherung anmelden. Bei Windstärke geringer als 8 können Sie Schäden am Fahrzeug nur geltend machen, wenn Sie vollkaskoversichert sind“, schreibt der Rechtsschutzversicherer D.A.S. in der Rubrik „Rechtsfrage des Tages“. Personenschäden decke diese Versicherung nicht ab.
Die Windstärke ist aber nicht immer entscheidend. Beispiel: umgestürzter Baum. „Lag der Baum schon etwas länger auf der Straße, brauchen Sie sich an Ihre Teilekaskoversicherung nicht zu wenden. Für diese Unfallschäden ist die Vollkaskoversicherung zuständig.“
Stürze der Baum aber unmittelbar vor dem Fahrer auf die Straße und ein Ausweichen ist nicht möglich, dürfe der Fahrer seine Teilkasko wieder ab Windstärke 8 in Anspruch nehmen. Probleme kann es aber geben, wenn der Fahrer zu schnell unterwegs war, und seine Fahrweise dem Wetter nicht angepasst hat. Dann „kann die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit leistungsfrei werden“, schreiben die Experten der D.A.S. weiter.
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