- Von Manila Klafack
- 29.10.2019 um 11:56
Wenn es am 31. Oktober an die Haustüre klopft und Kinderstimmen fordern: „Süßes, sonst gibt’s Saures“, kann aus Spaß schnell ernst werden. Nämlich dann, wenn die Streiche zu einer Sachbeschädigung etwa am Auto oder am Haus führen. Dann könnten die Eltern unter Umständen für die Schäden haften. Darauf weist der Konzern Versicherungskammer hin.
Die Haftungsfrage hängt davon ab, wie alt die Kinder sind, ob sie vorsätzlich gehandelt haben und ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. „Laut Gesetz sind Kinder bis zu ihrem siebten Geburtstag nicht deliktfähig und können somit auch nicht zur Verantwortung gezogen werden“, macht Christian Kaffenberger, Leiter der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung des Konzerns Versicherungskammer, klar. Geschädigte blieben dann auf ihren Kosten sitzen.
Das sind die leistungsstärksten Privathaftpflicht-Tarife für Familien
Die Privathaftpflicht regelmäßig auf den Prüfstand stellen
Diese Versicherungen gehören in die Schultüte
Ausnahme: „Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, müssen sie für die Schäden aufkommen, die ihre Kinder verursacht haben“, so der Experte. Bei einem zerkratzten Auto kann ein Schaden schnell mehrere Tausend Euro betragen.
„Wer Kinder hat, die jünger als sieben Jahre alt sind und sich verpflichtet fühlt, für die Schäden seines Nachwuchses aufzukommen, kann auch deliktunfähige Personen in seinen Haftpflichtvertrag einschließen“, so Kaffenberger. „Das kann hilfreich sein, wenn der Geschädigte zum Beispiel ein Freund oder ein Nachbar ist.
Je älter ein Kind ist, desto mehr Einsichtsfähigkeit wird von ihm erwartet. „Wenn ein neunjähriges Kind mit seinem Haustürschlüssel ein Auto zerkratzt, sollte es sehr wohl einschätzen können, welche Konsequenzen sein Handeln hat. Für den Schaden aufkommen, müssen dann letztlich die Eltern“, stellt Kaffenberger fest. Hier helfe die Privathaftpflichtversicherung, die für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommt Ausgenommen seien allerdings in der Regel Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren