- Von Juliana Demski
- 11.11.2019 um 10:21
Wer beim Autofahren einen Unfall baut, muss mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung in der Tasche keine Genesungskosten der anderen Geschädigten übernehmen – dazu zählen auch andere Fahrzeuginsassen. Beim Fahrer ist die Sache hingegen nur klar, wenn die Schuld am Unfall bei einem anderen liegt: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss dann für den Schaden aufkommen.
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Hat der Fahrer aber selbst den Unfall verschuldet oder trägt er eine Teilschuld, dann sieht die Lage anders aus. Für solche Fälle lohnt es sich, eine Fahrerschutzversicherung abzuschließen. Diese zahlt sogar nach Fahrerflucht. Sie übernimmt beispielsweise die Kosten für einen behinderungsgerechten Umbau der Wohnung oder ersetzt den Verdienstausfall. Sie zahlt Schmerzensgeld und vorübergehend eine Haushaltshilfe oder schlimmstenfalls auch die Rente für unterhaltsberechtigte Angehörige.
Bei besonders schwerwiegenden Unfällen ist auch die psychologische Betreuung oder die persönliche Unterstützung durch einen Reha-Dienst wichtig. Dabei ist die Fahrerschutz-Versicherung subsidiär. Das heißt: Sie greift dann, wenn andere Versicherungen Kosten nicht oder nur teilweise übernehmen.
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