Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Der Staat dürfe die Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten, entschieden die Verfassungsrichter im März 2002. Genügt die daraufhin entwickelte nachgelagerte Besteuerung diesen Ansprüchen? Ein Finanzrichter ist nicht dieser Ansicht. © picture alliance/Uli Deck/dpa
  • Von Lorenz Klein
  • 02.12.2019 um 10:50
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Verstößt die Rentenbesteuerung in ihrer gegenwärtigen Form gegen die Verfassung? Ein Bundesrichter hält das für möglich und hat damit großen Wirbel ausgelöst. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) bremst nun den Optimismus der Betroffenen. Ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht sei nicht einfach, erklärte eine Steuerexpertin laut einem Medienbericht.

Die gegenwärtige Besteuerung der Renten in Deutschland könnte verfassungswidrig sein. Das berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Donnerstag und beruft sich dabei auf eine Einschätzung eines Richters am Bundesfinanzhof (BFH), Egmont Kulosa. Die Art und Weise, wie deutsche Finanzbehörden die Renten von Millionen Bundesbürgern besteuerten, führe zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung.

Kulosa erklärte laut SZ: „Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen.“ Denn diese Personen würden ihre Rentenbezüge „in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang – von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag (…) – ohne prozentuale Beschränkung abziehen“.

Nochmal zusammengefasst: Wer von 2040 an in Ruhestand geht, muss seine Rente von da an bis zum Lebensende voll versteuern. Voll entlastet aber wird er bei den Vorsorgeaufwendungen nur maximal 15 Jahre lang.

Genügt die nachgelagerte Besteuerung den Ansprüchen? 

Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im März 2002 entschieden hatte, dass der Staat die Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten darf – in Form von Beitragszahlungen während des Erwerbslebens, und bei der Auszahlung der Renten ein zweites Mal. Die Bundesregierung führte daraufhin die „nachgelagerten Besteuerung“ ein.

Dessen Grundsatz lautet: Ab 2005 sind zunächst 60 Prozent der privaten Vorsorgeaufwendungen absetzbar, werden es schrittweise bis 2025 100 Prozent sein. Im Gegenzug werden die ausgezahlten Renten schrittweise immer stärker besteuert: 2005 zunächst 50 Prozent der Rente, am Ende im Jahr 2040 werden es schließlich 100 Prozent sein.

Bund der Steuerzahler reagiert zurückhaltend

Während für Kulosa der Fall klar ist, dass die jetzige Ausführung der nachgelagerten Besteuerung verfassungswidrig sei, warnt Isabel Klocke, Leiterin der Steuerabteilung beim Bund der Steuerzahler (BdSt), vor zu großem Optimismus. Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sei „nicht einfach“, sagte Klocke „Focus Online“. „Pauschale Attacken gegen die derzeitigen Bestimmungen akzeptierten die Verfassungsrichter nicht.“ Nur wenn der Kläger in einem derzeit vor dem Bundesfinanzhof (BFH) laufenden Verfahren verliere, könne er mit seinem konkreten Fall nach Karlsruhe ziehen, so Klocke.

Das höchste deutsche Finanzgericht muss laut „Focus Online“ klären, ob die kritisierte Übergangsregelung auf Dauer Bestand haben kann (Az.: X R 20/19). Auch der Bund der Steuerzahler ist demnach am Verfahren beteiligt.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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