- Von Lorenz Klein
- 06.12.2019 um 10:51
Die Rentenversicherung wird das Haushaltsjahr 2019 voraussichtlich mit einem Überschuss in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro abschließen. Das teilte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung, laut einer Pressemitteilung des Hauses mit. Gunkel hatte der am Donnerstag in Berlin tagenden Bundesvertreterversammlung Bericht erstattet.
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Die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung wird demnach bis Jahresende auf rund 40,7 Milliarden Euro steigen. Dies entspreche 1,8 Monatsausgaben. Dass die Nachhaltigkeitsrücklage in den kommenden fünf Jahren bis auf den Bereich ihrer Mindesthöhe zurückgehen werde, habe „vor allem demografische Gründe“, erläuterte Gunkel, denn die geburtenstarken Jahrgänge näherten sich aktuell dem Rentenalter.
Beitragssatz bleibt vorerst stabil
Weiter berichtete der Vorstand, dass der Beitragssatz wegen der guten Finanzlage im nächsten Jahr von 18,6 auf 18,3 Prozent gesenkt werden könnte – wohlgemerkt „könnte“. Denn dazu kommt es nicht, weil das in diesem Jahr in Kraft getretene RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz einen Beitragssatz von unter 18,6 Prozent bis zum Jahr 2025 ausschließt. Der Beitragssatz bleibe daher in den kommenden Jahren stabil, so Gunkel. 2025 wird der Beitrag voraussichtlich sogar steigen: Mit 19,8 Prozent werde die bis dahin geltende gesetzlich festgelegte Haltelinie von 20 Prozent jedoch nicht erreicht. Bis 2035 sei mit einer schrittweisen Erhöhung des Beitragssatzes auf 22,3 Prozent zu rechnen.
Rentenniveau droht auf 44,1 Prozent zu fallen
Das Rentenniveau wird Gunkel zufolge im kommenden Jahr von derzeit 48,2 auf 48,1 Prozent sinken. Ab 2021 werde dann die bis 2025 geltende Haltelinie von 48 Prozent wirken. Danach sei bis 2035 mit einem weiteren Absinken auf 44,1 Prozent zu rechnen. Das Rentenniveau bleibe damit über der bis 2030 geltenden Untergrenze von 43 Prozent.
Sorge um Finanzierung der Grundrente
Laut Mitteilung hat Gunkel auch kritische Wort für die aktuelle Rentenpolitik gefunden. So merkte er mit Blick auf den Ausbau der Mütterrente an, dass die anhaltend gute finanzielle Lage dazu geführt habe, dass in den letzten Jahren „zahlreiche Leistungsverbesserungen und -ausweitungen politisch umgesetzt wurden“, wobei jedoch das Finanzpolster offenbar auch dazu verleitet habe, „nicht alle diese Maßnahmen sachgerecht zu finanzieren“, wird Gunkel zitiert.
Die überwiegend aus Beitragsmitteln finanzierte Mütterrente bezeichnete Gunkel als „Fehlfinanzierung“. Diese dürfe sich bei der geplanten Grundrente nicht wiederholen.
„Wir fordern, dass die im Koalitionsausschuss vereinbarte vollständige Steuerfinanzierung der Grundrente nun auch im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird, und zwar unabhängig davon, ob die zur Gegenfinanzierung der Mehrausgaben vorgesehene Finanztransaktionssteuer gelingt oder nicht. Es darf nicht sein, dass erneut die Beitragszahler zur Finanzierung einer nicht beitragsgedeckten Leistung herangezogen werden“, so der Appell Gunkels.
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