- Von Manila Klafack
- 09.12.2019 um 10:48
Was ist geschehen?
Ein Mann ist bei einem großen Postdienstleister als Postzusteller beschäftigt. Beim Zustellen einer Sendung auf einer abschüssigen Straße mit einem Gefälle von rund 10 Prozent stellt er den ihm überlassenen VW-Transporter ab, ohne die Handbremse zu ziehen.
Wer zahlt, wenn im Betrieb etwas zu Bruch geht?
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Der Wagen rollt los, überquert die Straße und kommt auf der gegenüberliegenden Straßenseite nach Überrollen eines großen Steinblocks zum Stehen. Dabei werden der Achsträger und die Stoßdämpfer beschädigt. Der Postdienstleister verlangt von seinem Zusteller einen Ersatz dieses Schadens.
Das Urteil
Das Arbeitsgericht Siegburg gibt der Klage statt (Aktenzeichen 1 Ca 1225/18). Der Arbeitnehmer muss den Schaden in Höhe von 873,07 Euro begleichen.
Warum? Der Mitarbeiter habe den Abrollunfall grob fahrlässig verursacht. Er hätte das Fahrzeug zweifach sichern müssen: Durch Einlegen des ersten Ganges und durch Ziehen der Handbremse. Da er das nicht getan hatte, habe er grob fahrlässig gehandelt.
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