- Von Karen Schmidt
- 12.12.2019 um 12:47
Das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) hat die Vollkostentarife privater Krankenversicherer untersucht. Dafür haben die Rater in einem ersten Schritt drei Leistungsniveaus zur Tarif-Bewertung definiert: Grund-, Standard- und Premiumschutz.
Anhand dieser Schutzniveau haben die Analysten Tarife klassifiziert, den jeweiligen Leistungsumfang analysiert, ins Verhältnis zum Preis gesetzt und bewertet. Etwa 85 Prozent des Marktes würden mit der Analyse abdeckt, so das DFSI. Bei den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) kamen 13 Teilbereiche von A wie Auslandsschutz bis Z wie Zahnleistungen auf den Prüfstand. Wichtigere Teilbereiche wie die ambulante und stationäre Behandlung oder auch Heilmittel brachten dabei mehr Punkte als weniger wichtige. Leistungsumfang und Prämienhöhe bestimmten die Gesamtnote zu jeweils 40 Prozent.
Finanzkraft hat einen Anteil von 20 Prozent
Auch die Finanzkraft der Anbieter berücksichtigen die Analysten, sie ging mit 20 Prozent in die Bewertung ein. „Eine private Krankenversicherung läuft oft mehrere Jahrzehnte lang. Da sollte man schon beim Abschluss der Police darauf achten, dass der Versicherer aller Voraussicht nach auch später noch die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen kann – und das ohne überdurchschnittliche Beitragssteigerungen“, so DFSI-Studienleiter Sebastian Ewy.
Welche Vorgaben machten die Tester? Beim Grundschutz musste unter anderem sichergestellt sein, dass beim ambulanten Arztbesuch auch solche Leistungen komplett erstattet werden müssen, die teurer sind als laut Gebührenordnung vorgesehen. Bei Zahnbehandlungen musste der Tarif mindestens 80 Prozent der Kosten übernehmen, bei Zahnersatz mindestens 60 Prozent. Weitere Vorgabe: Der jährliche Selbstbehalt durfte 500 Euro nicht übersteigen.
Auch Heilpraktikerkosten erstatten
Beim Standardschutz galt ebenfalls ein Selbstbehalt von maximal 500 Euro im Jahr, der Tarif musste bei Klinikaufenthalten des Versicherten mindestens die Kosten für ein Zwei-Bett-Zimmer komplett übernehmen, bei Zahnbehandlungen mussten mindestens 90 Prozent der Kosten und beim Zahnersatz mindestens 75 Prozent getragen werden. Wie beim Grundschutz sollte der Standardschutz beim ambulanten Arztbesuch über die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung hinaus leisten. Zudem mussten Tarife dieser Kategorie auch die Kosten für Heilpraktiker erstatten. Wer direkt zum Facharzt geht, musste ebenfalls alle Kosten ersetzt bekommen.
Beim Premiumschutz lauteten die Vorgaben wie folgt: Der jährliche Selbstbehalt durfte bei Premium-Tarifen nicht über 350 Euro liegen. Bei Klinikaufenthalten wurden auch die Kosten fürs Einbettzimmer zur Gänze getragen. Bei Zahnbehandlungen stand der Versicherer für mindestens 90 Prozent der Kosten ein, bei Zahnersatz für mindestens 80 Prozent. Und es wurden auch alle Honorare erstattet, die über den Höchstsätzen der Gebührenordnungen liegen – sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich und bei Zahnbehandlungen. Facharzthonorare wurden auch bei Direktkonsultation komplett gezahlt.
Welche Versicherer in den jeweiligen Schutzniveaus die Note „sehr gut“ erhielten, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
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