- Von Manila Klafack
- 07.01.2020 um 13:22
Berlin ist nicht nur Bundeshauptstadt, sondern kann auch als Hauptstadt der Unternehmensgründer bezeichnet werden. Denn besonders viele Start-ups entwickeln sich hier. Im ersten Halbjahr 2019 waren es zum Beispiel 271. Damit kommen in der Spree-Metropole auf 100.000 Einwohner 7,4 neue Unternehmen. Je 100.000 Einwohner rangiert Hamburg auf Platz 2 mit 3,3 Neugründungen. Wie das Online-Portal „Startupdetector“ weiter ermittelte, wurden von Januar bis Juni 2019 bereits 1.033 Start-ups bundesweit gegründet.
Wer mit dem Gedanken an eine Selbstständigkeit spielt, stellt sich viele Fragen. Wie viel Potenzial hat die Geschäftsidee? Wie steht es um die Finanzierung? Über kurz oder lang kommt der potenzielle Gründer an der Frage nach den Versicherungen nicht vorbei. Denn neben den vielen Chancen, die ein eigenes Unternehmen bietet, gibt es eben auch Risiken. Das betrifft zum einen die betrieblichen und zum anderen die privaten Gefahren, die abgesichert sein wollen.
Warum sie auch für Kleinbetriebe so wichtig ist
Warum eine Maschinenversicherung für kleine Betriebe Pflicht ist
Wie Inhaltsversicherungen die Existenz von Betrieben schützt
Haftpflichtversicherungen besonders wichtig
Bei den betrieblichen Versicherungen gehören insbesondere die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei beratenden Berufen oder eine Ertragsausfallversicherung sowie die Rechtschutzversicherung zur Basisabsicherung. Privat stehen die Haftpflicht-, Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung und private Altersvorsorge auf der Liste der wichtigsten Versicherungen. Eine private Unfallversicherung sowie die Absicherung über die Berufsgenossenschaft können ebenfalls sinnvoll sein. Ob die Arbeitslosenversicherung dagegen notwendig ist, hängt vor allem vom jeweiligen Gründer ab. Wer davon überzeugt ist, nach einer gescheiterten Gründung schnell einen Job im Angestelltenverhältnis zu finden oder wer über andere Einkommensquellen verfügt, kann darauf verzichten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört, wie im privaten Bereich die private Haftpflichtversicherung, die von Verbraucherschützern dringend empfohlen wird, zu den wichtigsten Absicherungen. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch beschreibt im Paragrafen 249, dass derjenige, der zum Schadenersatz verpflichtet ist, den vorherigen Zustand herzustellen hat. Das kann über einen Geldbetrag erfolgen. Doch bereits in geringer Höhe können solche Forderungen die Liquidität belasten und so zu ernsthaften Problemen führen.
Wenn etwa beim Friseurbesuch die Kundin auf der Treppe ausrutscht, oder der Dachdecker bei Arbeiten auf dem Dach ein Feuer auslöst, in dessen Folge ein großer Sachschaden am Dach oder sogar am benachbarten Haus entsteht, oder wenn der Tischler beim Einbau einer Tür die teure Vase von der Kommode stößt – in all diesen Fälle springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein. Der Versicherer kommt dann für den entstandenen Sach- und eben auch Personenschaden auf.
Am Anfang eines Unternehmens stehen Versicherungen bei den meisten nicht auf der Prioritätenliste ganz oben. Doch es empfiehlt sich, die wichtigsten Risiken, und dazu gehören bei vielen Neugründungen Personen- oder Sachschäden, die entstehen können, von Beginn an abzusichern. Später kann der Schutz dann ausgebaut werden.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren