Wie im privaten Bereich ist auch im betrieblichen Umfeld eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert. © Copyright: Panthermedia
  • Von Manila Klafack
  • 17.01.2020 um 14:20
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Immer wieder stellen sich insbesondere Unternehmensgründer die Frage, ob es eigentlich eine Pflicht zur Betriebshaftpflichtversicherung gibt. Und wie sieht das bei der Berufshaftpflicht aus? Hier erfahren Sie es.

Wie wichtig eine Betriebshaftpflichtversicherung ist, konnte im vergangenen Jahr der Chefarzt eines Düsseldorfer Krankenhauses feststellen, dessen Versicherung Schadenersatz und Schmerzensgeld an eine Patientin der Klinik leisten musste. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-4 U 99/17). Der Chefarzt hatte die Verantwortung für eine missglückte Operation übernommen, die einer seiner Oberärzte durchgeführt hatte.

Keine Pflicht für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung

Hierzulande ist der Anspruch auf Schadenersatz gesetzlich verankert, mit Ausnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht aber keine Verpflichtung, eine private oder betriebliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei raten Verbraucherschützer immer wieder zum Abschluss einer solchen Police.

Wie im privaten Bereich ist gerade auch im betrieblichen Umfeld eine Haftpflichtversicherung, die grundsätzlich alle schuldhaft verursachte Personen- oder Sachschäden abdeckt, sehr empfehlenswert. Denn insbesondere zu Beginn eines Unternehmens reicht oft das Kapital nicht aus, um selbst kleinere Schäden eigenständig übernehmen zu können. So kann eine junge Firma schnell in die Insolvenz schlittern.

Anders jedoch als bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Geschädigte nicht direkt Anspruch gegen die Versicherung. Lediglich der Verursacher muss für einen Schaden aufkommen und kann sich bei einem Erstattungsanspruch Dritter an seinen Versicherer wenden.

Für einige Berufe ist die Berufshaftpflicht tatsächlich Pflicht

Während es für die Betriebshaftpflichtversicherung keine Verpflichtung gibt, besteht für die Berufshaftpflichtversicherung durchaus für einige Berufe ein Zwang. Ein Jurist etwa bekommt keine Zulassung, wenn er keine entsprechende Absicherung vorweisen kann. Diese Pflicht ist im Paragrafen 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung verankert.

Daneben sind unter anderem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker, Hebammen, Notare und Versicherungsvermittler zu dieser Absicherung verpflichtet.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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