- Von Juliana Demski
- 20.01.2020 um 13:36
Erst vor einigen Tagen verschickte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) seinen Grundrentenentwurf – und schon hagelt es Kritik: „Das Finanzierungskonzept zur Grundrente reicht im aktuellen Referentenentwurf gerade einmal für die nächsten fünf Jahre“, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gegenüber dem „Handelsblatt“.
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Und weiter: „Dabei ist eine langfristige Finanzierungsplanung unverzichtbar, weil der Rentenversicherung gerade in der Zeit nach 2025 angesichts der sich verschärfenden demografischen Entwicklung erhebliche Finanzierungsprobleme drohen.“ Der Entwurf gehe nicht darauf ein, woher die zusätzlich benötigten Steuermittel kommen sollen.
Eine schnelle Ressortabstimmung kann sich Heil wohl aus dem Kopf schlagen. Denn wie die CDU nun ankündigte, wolle sie das Gesetz ganz genau prüfen. „Es gibt eine Reihe von Fragen“, soParteichefin Annegeret Kramp-Karrenbauer. Noch stehe die Finanzierung nicht. Und auch die Einkommensprüfung für künftige Grundrenten-Empfängermüsse noch einmal unter die Lupe genommen werden. „Die CDU überprüft nun, ob Heils Papier weiterhin dem Kompromiss entspricht“, so Kramp-Karrenbauer.
Während Arbeitgeber und Union vor allem Probleme bei der Finanzierung sehen, kritisieren die Gewerkschaften weitere Inhalte des Entwurfs.
Wie das Handelsblatt berichtet, fordert Verdi-Chef Frank Werneke, dass langjährige Geringverdiener bereits ab 30 Versicherungsjahren einen Rentenzuschlag erhalten. Laut Heils Plan sollen Minirenten erst ab 33 Jahren Beitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit stückweise aufgestockt werden. Ab 35 Beitragsjahren soll die volle Leistung erreicht sein.
SPD-Parteichef Norbert Walter-Borjans sagte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, sein Ziel sei es, die Grundrente „auf alle Rentenbezieher, die mehr als 33 Jahre gearbeitet haben“, auszudehnen. Die von der Union geforderten Einkommensprüfung hingegen sehe die SPD weiterhin nicht vor. „Ein Rentenanspruch nach einem langen, aber schlecht bezahlten Arbeitsleben, der über die allgemeine Grundsicherung hinausgeht, darf keine Frage weiterer Einkünfte, etwa des Ehepartners, sein“, so der SPD-Chef.
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