Brexit-Befürworter feiern am 31. Januar 2020 den Austritt ihres Landes aus der Europäischen Union. © picture alliance/Justin Griffiths-Williams/Sputnik/dpa
  • Von Karen Schmidt
  • 31.01.2020 um 16:26
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:35 Min

Die Briten sind am 31. Januar aus der Europäischen Union ausgetreten. Hat das Auswirkungen auf Rentenansprüche von Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, die beispielsweise über die britische Staatsbürgerschaft verfügen? Dazu äußerte sich die Behörde nun.

Etwa 223.000 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung haben eine britische Staatsangehörigkeit. Etwa 52.000 Menschen wohnen in Deutschland, haben aber Versicherungszeiten in Großbritannien aufgebaut. Und rund 22.000 Renten zahlt die Behörde nach Großbritannien.

Hat der Austritt Großbritanniens aus der Europäische Union, der am 31. Januar 2020 erfolgte, Auswirkungen auf die Rentenansprüche? Das hat das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ die Deutsche Rentenversicherung gefragt.

Die Antwort: Nein, erstmal nicht. „Im Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien ist ein Übergangszeitraum zunächst bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart, in dem EU-Recht weiter gilt“, erklärte ein Sprecher der Behörde. Im Laufe dieses Jahres soll dann das weitere Vorgehen nach der Übergangsfrist verhandelt werden.

autorAutorin
Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content