- Von Juliana Demski
- 03.02.2020 um 13:08
Noch in diesem Jahr will das Bundesfinanzministerium (BFM) den Lebensversicherern dabei helfen, leichter an externe Finanzspritzen zu kommen. Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt diese Entscheidung zwar, sieht beim derzeitigen Referentenentwurf mit dem sperrigen Titel „Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz“ aber Nachbesserungsbedarf. Es fehle Klarheit darüber, dass die Grundprobleme der Lebensversicherer hausgemacht sind, so BdV-Chef Axel Kleinlein.
Neuberechnung der Zinszusatzreserve stützt Solvenzquoten
20 Versicherer schwächeln, 27 sind stabil und 36 zeigen sich stark
Der Hintergrund:
Die Niedrigzinsphase bringt die Lebensversicherer hierzulande immer mehr ins Schwitzen. Anfang Januar hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf veröffentlicht, um ihnen bei der Finanzierung ihrer Garantieversprechen zu helfen. Die Idee: Externe Kapitalgeber sollen sich an der Finanzierung der Zinszusatzreserve beteiligen.
„Die Rahmenbedingungen für freiwillige Einschüsse sollen verbessert werden, so dass Eigentümer und andere Beteiligte einen Anreiz erhalten, den Unternehmen zusätzliche Mittel zu geben“, heißt es auf Seite 6 des Referentenentwurfs. Denn, so die Argumentation des BMF: „Freiwillige Einschüsse, die Eigentümer von Lebensversicherungsunternehmen und andere Beteiligte zur Absicherung der Zinsgarantien leisten, unterstützen die Unternehmen im Niedrigzinsumfeld nachhaltig. Der Schutz der Versicherten wird erhöht, weil exogen Mittel zugeführt werden.“
Folgendes Problem sieht der BdV:
„Ursache für die desolate Lage der Branche sind Fehlkalkulationen der Versicherer, die nun durch die niedrigen Zinsen offenbar werden“, heißt es in der Stellungnahme des BdV. Im Entwurf sei bisher aber nur die Rede vom „Schutz der Versicherten“. Das Hauptziel sei aber ein anderes, so die Verbraucherschützer: „der Schutz der Lebensversicherungsunternehmen vor einer Insolvenz.“ Kleinlein fordert hier eine Klarstellung.
Ebenso findet der BdV, dass alle externen Finanzierungen exakt und vollständig offengelegt werden sollten. „Die Versicherten sollten wissen, wann das Unternehmen nur noch mit externen Finanzspritzen am Leben bleiben kann. Deshalb brauchen wir hier zusätzliche Transparenz“, so Kleinlein.
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