- Von Karen Schmidt
- 04.02.2020 um 16:51
2018 hatte Check24 Kunden bei dem Abschluss einer neuen Versicherung über das Portal die Auszahlung von bis zu zwölf Monatsprämien versprochen. Der BVK sah darin eine Verletzung des gesetzlichen Sondervergütungsverbots nach Paragraf 48b Versicherungsaufsichtsgesetz und Paragraf 34d Absatz 1 Satz 6 Gewerbeordnung. Danach sind schon Versprechen von Sondervergütungen bei einem Vertragsabschluss unzulässig. Der BVK mahnte das Portal auf Unterlassung ab, ohne Erfolg. Der Fall landete daher vor Gericht.
Die Richter des Landgerichts München I halten die Jubiläumsdeals für gesetzeswidrig, das Portal darf diese nicht mehr anbieten.
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„Mit diesem Urteilsspruch haben wir für den Verbraucher- und Vermittlerschutz einen wichtigen Sieg errungen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das Gericht hat Check24 untersagt, solche gesetzeswidrigen Aktionen zukünftig durchzuführen. Damit hat der BVK sein Klageziel erreicht.“
Nach Einschätzung des BVK hat dieses Urteil Signalcharakter für die Branche. Es hätte bei einer fehlenden gerichtlichen Klärung immer die Gefahr bestanden, dass das Konstrukt der Check24-Jubiläumsdeals Nachahmer gefunden hätte.
„Persönlicher Kreuzzug von Herrn Heinz“
Check24-Geschäftsführer, Christoph Röttele, zeigte sich vom Urteil enttäuscht. „Es ist aus Sicht des Verbrauchers sehr bedauerlich, dass ihm eine Aktion mit echtem Kundenvorteil zukünftig verwehrt wird. In der Praxis wird das Urteil für Check24 keine Bedeutung haben. Die Jubiläumsaktion ist lange vorbei. In der Kfz-Wechselsaison 2019/2020 hatte Check24 Kunden, die einen Kfz-Versicherungsvergleich auf dem Portal rechneten, Hotelgutscheine bis zu 500 Euro angeboten. Gegen diese Art der Belohnung hat es keine juristischen Einwände des BVK gegeben.“
Dem Portal ginge es immer darum, „Kundenloyalität zu honorieren“, so Röttele weiter. „Wenn das so nicht mehr geht, finden wir andere Möglichkeiten, die Treue des Kunden zu belohnen.“ Dem BVK ginge es mit der Klage nicht um die Verbraucher, sondern nur um den „persönlichen Kreuzzug von Herrn Heinz gegen Check24, weil er mit seinem Verband die Digitalisierung verpasst hat.“ Das Portal will nach Erhalt des Urteil weitere Rechtsmittel prüfen.
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