- Von Lorenz Klein
- 03.03.2020 um 17:43
Vor wenigen Tagen konnte sich der Direktversicherer Huk24 für die Auszeichnung mit dem „Deutschen Servicepreis 2020“ feiern lassen, doch nun dürfte spätestens die Mitteilung des Vergleichsportals Check24 die gute Laune in Coburg bis auf weiteres verhagelt haben.
Am Dienstag teilten die Münchner mit, dass sie eine einstweilige Verfügung gegen die Huk24 vor dem Landgericht Berlin erwirkt haben. Konkret geht es um die Kündigungsbedingungen der Huk24. Eine Klausel sieht vor, dass sich das Unternehmen vorbehält, Kündigungsschreiben, die per E-Mail eintreffen, zurückzuweisen. Wer also kein Risiko eingehen will, muss seinen Vertrag über ein spezielles Formular des Direktversicherers beenden.
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„Damit verstößt der Versicherer gleich in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Recht“, beruft sich Check24 auf die aktuelle Gerichtsentscheidung (Aktenzeichen: 16 O 80/20). Demnach dürfen für Kündigungen keine strengeren Vorgaben als die Textform vereinbart werden. Eine Kündigung per E-Mail oder auch Fax habe der Direktversicherer also zu akzeptieren.
Huk24 will Entscheidung erst rechtlich bewerten
Eine Kündigung per E-Mail sei übliche Praxis, so Check24. „Versicherungskunden erwarten also, ihren Vertrag über diesen Weg verbindlich kündigen zu können“, betont das Portal – und legt mit scharfen Worten nach: Die Regelung von Huk24, mit der die Kunden „überrascht“ würden, seien „intransparent und verbraucherfeindlich“. Check24 werde „gegen rechtswidriges Verhalten der Huk24 auch zukünftig vorgehen“. Gleichwohl räumte das Portal ein, dass der Direktversicherer gegen den Beschluss noch Rechtsmittel einlegen könne.
Ob dies geschehen wird, ließ die Huk-Coburg auf Anfrage von Pfefferminzia offen: „Momentan wird die Entscheidung in unserem Haus rechtlich bewertet. Nach dieser Prüfung werden wir entscheiden, wie wir damit umgehen“, teilte eine Sprecherin mit.
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