- Von Manila Klafack
- 06.03.2020 um 16:53
Haftpflichtversicherungen sind für Unternehmen ebenso wichtig wie für Privatpersonen. Daher gehört die Betriebshaftpflichtversicherung zu den ersten Policen, die ein junges Unternehmen abschließen sollte. Doch im Laufe der Zeit, wenn die Firma wächst, ändern sich manche Risikoparameter. Dazu gehört etwa die versicherte Deckungssumme. Der Versicherungsnehmer hat dann entweder die Möglichkeit, bei seinem aktuellen Versicherer den Tarif anzupassen oder die Betriebshaftpflichtversicherung zu wechseln.
30 Prozent Ersparnis sind möglich
Ein Wechsel kann auch vorteilhaft sein, wenn ein anderer Versicherer dieselben Leistungen zu einer günstigeren Prämie oder bessere Leistungen für denselben Beitrag anbietet. Zudem wird in Zeiten der Digitalisierung für manch einen Kunden vielleicht auch die digitale Abwicklung wichtiger. Ein regelmäßiger Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherung lohnt hier allemal und kann leicht 30 Prozent oder mehr bei der Versicherungssumme sparen.
Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung ist es wie bei allen anderen Absicherungen auch – entscheidend sind die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens. Das spiegelt sich zum Beispiel in der Höhe der versicherten Personen- und Sachschäden wider. So kann eine Police ausreichen, die bei Personenschäden bis zu 2 Millionen Euro leistet. Bei einem anderen Kunden müssen es jedoch 10 Millionen Euro sein. Und genau dieser Punkt kann sich im Laufe der Zeit ändern und damit eine Anpassung der Absicherung notwendig machen.
Worauf es bei einem Vertragswechsel ankommt
Hat sich ein Kunde nach sorgfältiger Prüfung und Gegenüberstellung der alten und neuen Versicherungsbedingungen und Prämien zu einem Vertragswechsel der Betriebshaftpflichtversicherung entschieden, sollte der Versicherungsnehmer insbesondere auf die Kündigungsmodalitäten der aktuellen Versicherung achten. Dazu zählen die Vertragslaufzeit, die meist ein oder drei Jahre beträgt, sowie die Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten.
Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch, meist um ein weiteres Jahr. In den meisten Fällen ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch, allerdings nicht immer. Auf jeden Fall muss der Versicherungsnehmer, um eine Versicherungslücke zu vermeiden, auf einen passenden Anschluss achten.
Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht kurz erklärt
Diese Policen brauchen Existenzgründer
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es noch die außerordentliche. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherer die Prämie erhöht oder auch nachdem ein Schaden reguliert wurde. Dann beträgt der Zeitraum für eine Kündigung vier Wochen. Um im Zweifel einen Beleg für die fristgerechte Kündigung vorweisen zu können, empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein beziehungsweise bei einer Kündigung per Fax ein Sendebeleg.
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