- Von Lorenz Klein
- 12.03.2020 um 12:55
Eine staatlich geförderte Altersvorsorge ohne Garantien, ohne Verrentungspflicht, mit einer nachhaltigen Kapitalanlage im Hintergrund und all das ohne Zutun der Lebensversicherer – so lauten die Eckpunkte des neuen Altersvorsorgekonzepts, dass der Bund der Versicherten (BdV) am Mittwoch in einem Pressegespräch vorgestellt hat.
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Ob die „Basisdepot-Vorsorge“ jemals umgesetzt werden kann, ist allerdings von einer entscheidenden Bedingung abhängig – die Politik muss mitspielen. Denn greifen soll das Konzept erst, wenn die Garantiepflicht in der geförderten Altersvorsorge abgeschafft wird.
Dazu muss man wissen, dass der BdV kein eigenständiges Produkt entwickelt hat, sondern „ein Prinzip“, wie Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, erläuterte. So könne grundsätzlich „jedes sparfähige Finanzprodukt als Basisdepot-Vorsorge“ dienen, selbst ein Sparbuch, wie Kleinlein ausführte. Den entsprechenden „Sticker“ gibt es allerdings nur, wenn das jeweilige Finanzprodukt in den vom BdV definierten „rechtlichen Rahmen“ passt – und das dürfte schwierig werden, wie die folgende Anforderungsliste zeigt:
- Der Depotbestand ist nach den Regeln des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) förderfähig (analog zu Riester- und Rürupverträgen, mit jährlicher Günstigerprüfung).
- Kein Verrentungszwang. Die Form der Auszahlung ist frei wählbar, unabhängig davon, ob der Depotbestand „Riester“- oder „Rürup“-gefördert ist.
- Ein „Beitragserhalt“ ist nicht verpflichtend.
- Der Depotbestand ist vererbbar.
- Eine vorzeitige Kündigung, Auszahlung, Beleihung oder Abtretung der geförderten Bestandsteile ist vor dem 62. Lebensjahr grundsätzlich ausgeschlossen. In konkret zu definierenden sozialen Notlagen sind förderschädliche Teilentnahmen möglich.
- Transparenter Kostenausweis nach Reduction-In-Wealth-Ansatz.
- Nachhaltigkeits-Transparenz hinsichtlich ökologischer, sozialer, rechtsstaatlicher und Unternehmensführungs-Standards (ESG).
Die Basisdepot-Vorsorge ermögliche eine selbstbestimmte Altersvorsorge „ohne Verrentungszwang“, wie sie heute noch bei Riester- und Rürup-Renten vorgeschrieben sei, erklärte Kleinlein. Das Konzept sei damit unabhängig vom System der deutschen Lebensversicherer. Vielmehr sei die Basisdepot-Vorsorge vergleichbar mit einem Wertpapierdepot – ein Konto zur Verwahrung und Verwaltung von Guthaben.
Die Funktionsweise: Bis zum Rentenbeginn können in die Produkte Sparbeiträge – Riester- oder Rürup-gefördert – eingezahlt, aber nicht entnommen werden. Ab dem Rentenbezugsalter können Gelder dann entnommen werden: regelmäßig als Rente, als Entnahmeplan, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig. Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, kann vererbt werden.
Neuer Kostenausweis gefordert
Weiter habe der BdV großen Wert auf eine „zwingende Transparenz bei Kosten und Nachhaltigkeit“ gelegt. Anstelle der üblichen Kostenkennzahl „Reduction-In-Yield“ ist im BdV-Konzept ein „Reduction-In-Wealth“-Ansatz vorgesehen. Während also die „Reduction-In-Yield“ dem Sparer anzeigt, um wie viel sich seine zu erwartende Rendite durch Abschluss- und Verwaltungskosten mindert, soll der neue Ansatz die Minderung der Leistung für den Kunden veranschaulichen. Dies sei für ihn deutlich „transparenter“ und „greifbarer“, so Kleinlein und nennt ein Beispiel:
Bei einem Vertragsguthaben von 50.000 Euro blieben bei einer im BdV-Konzept festgelegten „Reduction-In-Wealth“-Kostenquote von 20 Prozent nur noch 40.000 Euro übrig. Im Falle einer Verrentung würde die Kostenquote 55 Prozent betragen. Von einer Rente von 180 Euro würden nach Kosten also nur noch 100 Euro übrig bleiben. „Darin wird mal deutlich, wie teuer die Verrentung der deutschen Lebensversicherer ist“, so Kleinlein.
Falls die Politik dem BdV den Gefallen nicht tut und auch weiterhin Garantien in der Riester- und Rürup-Rente zulässt, so propagiere der BdV weiterhin das Modell „Das Vorsorgekonto“. Dahinter stünden Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, die Verbraucherzeitschrift Ökotest, die Rentenexpertin Barbara Sternberger-Frey und der BdV selbst.
Alle Details zur Basisdepot-Vorsorge sind in einem Faktenblatt des BdV aufgeführt.
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