Wer zusätzlich privat vorsorgt, sollte beim Absetzen der Beiträge darauf achten, nicht durch falsche Einträge in der Steuererklärung versehentlich Geld zu verschenken. © picture alliance/Marijan Murat/dpa
  • Von Lorenz Klein
  • 13.03.2020 um 09:07
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:30 Min

Durch falsche Einträge in der Steuererklärung riskieren Verbraucher, die privat vorsorgen, unnötig Geld zu verschenken. Welche Fehlerquellen laueren bei Riester-, Rürup- oder auch Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen? Und was passiert eigentlich mit der Betriebsrente und sonstigen Versicherungen? Die Antworten gibt es hier.

Seit dem vergangenen Jahr dürfen sich Steuerpflichtige für ihre Steuererklärung bis Ende Juli, also zwei Monate länger als bislang, Zeit lassen. Doch selbst ein gewissenhaftes Ausreizen der Frist kann privat Vorsorgende nicht immer vor Fehler beim Ausfüllen der Formulare bewahren.  

Der Finanzdienstleister MLP hat daher in einer Mitteilung auf beliebte Fehlerquellen von Vorsorge-Sparern hingewiesen – und Empfehlungen ausgesprochen, wie eine „saubere“ Steuererklärung gelingen kann.  

Zunächst das positive: Versicherer unterstützen ihre Kunden, indem sie deren Altersvorsorgebeiträge – zum Beispiel für Riester- oder Rürup-Renten – bei Bedarf automatisch ans Finanzamt senden. „Der Gesetzgeber verpflichtet sie, dies anzubieten“, betont MLP. Hierfür müssten Versicherte nur ihre Steuernummer beim Unternehmen hinterlegen und in die Datenübermittlung einwilligen.

Verbraucher, die ihre Steuererklärung komplett digital ausfüllen und einreichen, profitieren von einem weiteren Vorteil: Die Software übernimmt die Vorjahres-Daten und gibt in den meisten Fällen Hinweise, wenn der Nutzer etwas falsch eingibt.

Welche beliebten Fehlerquellen gibt es?

Das vereinfachte Bescheinigungsverfahren sei zwar bequem, so MLP, dennoch müssten steuerpflichtige Vorsorge-Sparer einiges beachten. Um für Riester- und Rürup-Rente tatsächlich eine staatliche Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher die geleisteten Beiträge auch an der richtigen Stelle eintragen: Riester-Sparer können pro Jahr maximal 2.100 Euro in der Anlage „AV“ ansetzen. Stehen die Angaben in diesem Formblatt, dann rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob sich Sparer mit der Riester-Zulage besserstellen oder mit dem Sonderausgabenabzug.

„Noch häufiger unterlaufen Fehler beim Eintragen einer Rürup-Rente und einer oftmals damit kombinierten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung“, warnt MLP. Hier gilt, dass der Jahresgesamtbeitrag in Zeile 8 der Anlage „Versorgungsaufwand“ einzutragen ist. Viele Steuerpflichtige würden diesen allerdings irrtümlich in Zeile 47 bei „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“ eintragen.

Das Problem: MLP zufolge informiert das Finanzamt Steuerzahler nicht über diesen Fehler und erstattet je nach Einkommenshöhe „keinen Cent“. Nur Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung werden in Zeile 47 eingetragen.

Was ist bei der Betriebsrente zu beachten?

Bei der Betriebsrente ist der Fall relativ klar: Die Beiträge zur geförderten betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden nicht in der Steuererklärung angegeben, denn die Zahlung der Beiträge erfolgt über die Entgeltabrechnung direkt vom Arbeitgeber.

In der Direktversicherung sind Beiträge in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG DRV) von der Steuer befreit (2019: 6.432 Euro). Sozialversicherungsfrei sind vier Prozent der BBG DRV (2019: 3.216 Euro Euro).

Bietet der Arbeitgeber die bAV-Durchführungswege Unterstützungskasse oder Direktzusage an, bleiben die Beiträge für diese Durchführungswege in voller Höhe steuerfrei. Werden die Beiträge vom Arbeitgeber getragen, sind sie zudem auch in voller Höhe sozialabgabenfrei. Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind zusätzlich zu denen einer Direktversicherung bis vier Prozent der BBG DRV sozialabgabenfrei.

Welche sonstigen Versicherungsbeiträge sind absetzbar?

„Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Erwerbstätige für 2019 in Höhe der Basisabsicherung vollständig in der Steuererklärung ansetzen, stellen die Steuerexperten von MLP klar. Diese müssen in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in den Zeilen 11 bis 44 eingetragen werden.

Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800 Euro), so kann der gesamte Betrag angesetzt werden. Für Verheiratete verdoppelt sich der Betrag bei gemeinsamer Veranlagung. Gut zu wissen: Eltern können neuerdings auch die Krankenversicherungsbeiträge der bei ihnen steuerlich zu berücksichtigenden Kinder als Sonderausgaben ansetzen, sofern sie Bar- oder Sachunterhalt leisten.

Bleibt die Summe von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen unterhalb des an- setzbaren Maximalbetrags, können Steuerpflichtige bis zu ihrer Höchstgrenze zusätzliche Vorsorgeaufwendungen in den Zeilen 47 und 48 angeben. Dazu zählen zum Beispiel Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Haken: Viele Verbraucher schöpfen die Höchstgrenze bereits durch ihre Kranken- und Pflegebeiträge voll aus.

Laut MLP können Verbraucher beispielsweise auch den beruflichen Anteil an einem Beitrag zur Rechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen. Viele Versicherer weisen diesen Anteil explizit in der Beitragsrechnung aus. Diesen Beitragsanteil können Arbeitnehmer dann als Werbungskosten in der Anlage N erklären.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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