Die Wahl zwischen den zwei Systemen steht nur angehenden Beamten in bestimmten Bundesländern frei © Pixabay
  • Von Oliver Lepold
  • 13.03.2020 um 14:54
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Angehende Beamte haben in manchen Bundesländern die Wahl zwischen zwei Beihilfe-Systemen für die Krankenversicherung. Wer die pauschale Beihilfe wählt und später Dienstherrn und Bundesland wechselt, muss jedoch mit Problemen rechnen.

Aktuell plant Sachsen nach Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen als sechstes Bundesland, die pauschale Beihilfe für Beamte als Alternative zum bisher verbreiteten Modell der individuellen Beihilfe einzuführen.

Die Beihilfe übernimmt für privat versicherte Beamte einen wesentlichen Teil der Krankheitskosten. Den Rest muss über einen Beamtentarif der privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden. Gesetzlich versicherte Beamte erhielten bisher keinerlei Erstattung. Da so die Beamtentarife in der PKV deutlich günstiger als eine gesetzliche Krankenversicherung ausfallen und gleichzeitig bessere Leistungen versprechen, sind rund 94 Prozent der Beamten in Deutschland privat versichert.

Bei der pauschalen Beihilfe (auch Hamburger Modell genannt) hingegen übernimmt der Dienstherr pauschal die Hälfte der Beitragskosten bis maximal zur Höhe einer gesetzlichen Vollversicherung. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Beamte.

Wahlfreiheit nur für neue Beamte

Die Wahl zwischen den zwei Systemen steht nur angehenden Beamten in den genannten Bundesländern frei und ist nicht revidierbar. Dort bereits gesetzlich versicherte Staatsdiener erhalten ebenfalls 50 Prozent ihrer Beiträge erstattet.

Attraktiv ist die pauschale Beihilfe in erster Linie für Staatsdiener mit vielen Kindern und einem eher geringen Verdienst. Für sie kann die gesetzliche Krankenversicherung günstiger sein, da sie für Ehepartner und Kinder eigenständige PKV-Verträge abschließen müssen und nicht von einer kostenlosen Mitversicherung wie in der GKV profitieren. In Hamburg haben sich eineinhalb Jahre nach Einführung rund 1.500 Beamte für das Modell entschieden. In den unteren Besoldungsgruppen soll der Anteil nach Angaben der Hamburger Gesundheitssenatorin, Marion Prüfer-Storcks, fast bei der Hälfte liegen.

Wechsel kommt teuer

Problematisch ist ein Wechsel des Dienstherrn. Wechselt ein Beamter mit gesetzlicher Versicherung und pauschaler Beihilfe in ein Bundesland, das diese Option nicht anbietet oder zum Bund, muss der Beamte sich entscheiden: Bleibt er gesetzlich versichert, erhält er keine Erstattungen mehr. Wechselt er in das individuelle Beihilfe-Modell der privaten Krankenversicherung, muss er mit wesentlich höheren Beiträgen in der PKV rechnen, falls er – je nach Vorerkrankungen – überhaupt noch angenommen wird. Je älter die Beamten, desto schwieriger wird daher ein Wechsel mit pauschaler Beihilfe.

Höhere Kosten im Alter

Ein weiteres Problem: Als freiwillig gesetzlich Versicherte müssen Beamte im Alter mit erheblichen Mehrbelastungen rechnen. Denn als Rentner müssen Beamte nicht nur den Krankenversicherungsbeitrag auf ihre Pension bezahlen, sondern auch einen GKV-Beitrag auf alle zusätzlichen Einkünfte wie Kapitalerträge, Mieteinkünfte oder Zusatzrenten aufbringen. Zudem ist die Absicherung des Pflegerisikos für junge Beamte in der PKV meist günstiger.

Wer in einem der sechs Bundesländer vor einer Beamtenlaufbahn steht, sollte sich daher vor der Entscheidung für ein Modell umfassend beraten lassen. Denn es kommt in erster Linie auf die langfristige Perspektive an. Die Höhe des Beitrags ist dabei nicht allein entscheidend, die Mitversicherung von Angehörigen oder der Zugang zu erweiterten Versicherungsleistungen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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