- Von Juliana Demski
- 17.03.2020 um 10:08
Unterstützende Tätigkeiten wegen Corona in HDI-Arzthaftpflicht enthalten
Wegen der Corona-Krise helfen immer mehr Ärzte freiwillig aus – HDI hat solche Tätigkeiten deshalb in ihre Leistungen integriert. Setzt ein niedergelassener Arzt, der mit seinem medizinischen Personal unter Quarantäne gestellt wurde, in seiner Praxis einen Vertreter oder anderweitiges medizinisches Personal ein, besteht für diese Versicherungsschutz im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung des niedergelassenen Arztes. Sollte dies nicht ausreichen, besteht Versicherungsschutz über jedweden Arzthaftpflichtvertrag des Vertreters bei HDI. Dies ist auch der Fall, wenn der Vertreter eine ausschließliche Absicherung des sogenannten Restrisikos vereinbart hat.
Dieser Versicherungsschutz gilt auch für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, zum Beispiel bei medizinischen Beratungen (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder bei Probe-Entnahmen im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus. Soweit die Leistungen im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit erfolgen, gelten die Grundsätze der Staatshaftung. Der Versicherungsschutz ist dann beschränkt auf einen Rückgriff bei grob fahrlässigem Handeln.
„Bei der Digitalisierungskompetenz einzelner Kollegen gibt es Nachholbedarf“
Neues aus den Ideenschmieden der Versicherer
Hanse-Merkur startet neuen Krankenversicherungstarif
Bei der Hanse-Merkur gibt es ein neues Produkt für besser verdienende Angestellte. „Best Fit“ bietet Kunden unter anderem eine Beitragsrückerstattung von sechs Monatsbeiträgen, wenn sie für zwölf Monate keine Leistungen abrufen. Der Tarif sieht auch Leistungen ohne Selbstbeteiligung auch oberhalb der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) bei ambulanten, zahnärztlichen- und stationären Behandlungen vor, ohne dabei wichtige Vorsorgeuntersuchungen außer Acht zu lassen.
Für Menschen, die sich Sorgen um steigende Beiträge im Alter machen, gibt es zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen, eine weitere individuelle Komponente: Wahlweise lässt sich die Erstattung des Selbstbehalts ab dem 65. Lebensjahr als gesonderter Tarifbaustein abschließen oder ein Modul zur monatlichen Beitragsreduktion ab Rentenalter vereinbaren.
Basler bringt Kombiversicherung für Transport und Montage auf den Markt
Der Übergang zwischen einer Transport- und Montageversicherung ist oft fließend, daher kann es im Schadenfall Unklarheiten zwischen den Beteiligten kommen. Die Basler hat deshalb das Kombiprodukt „TransportMontage Plus“ gestartet, das beide Policen vereint. Die Vorteile: nur ein Erfassungsbogen, eine Police, eine Rechnung und eine koordinierte Schadenbearbeitung. Vom Moment des Neukaufs oder der Demontage über Transport, Zwischenlagerung, Montage und Inbetriebnahme ist damit alles abgesichert. Versicherungsschutz besteht zudem unabhängig vom eingesetzten Transportmittel.
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