- Von Juliana Demski
- 18.03.2020 um 14:45
Viele Arbeitgeber wissen nicht genau, wie sie sich in Zeiten der Corona-Krise verhalten sollen. Einen wirklichen Leitfaden haben die wenigsten – bis jetzt. In einem aktuellen Notfallplan beantwortet der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung die wichtigsten Fragen.
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Der AfW-Notfallplan soll in erster Linie Versicherungsvermittlern und Mitgliedern des Verbands helfen. Er kann aber auch für andere Gewerbetreibende nützlich sein. Der AfW schriebt dazu in einer aktuellen Pressemitteilung: „Die Informationen können selbstverständlich nichtabschließend sein, da die jeweilig individuellen Gegebenheiten ausschlaggebend sind und sich die konkrete Gefährdungslage nahezu täglich ändert. Sie sollen insbesondere dazu dienen, sich mit den jeweiligen Punkten auseinanderzusetzen, sich Anregungen zu holen und verschiedene Szenarien durchzuspielen und eventuell auch als umfassende Information für die Arbeitnehmer Ihres Maklerbetriebes.“
Norman Wirth, Vorstand des AfW, fügte noch hinzu: „Wer weitere Informationen hat, die für andere Branchenteilnehmer relevant sein könnten und mit denen wir diese Liste vielleicht ergänzen sollten, kann uns diese gern mitteilen. Wir bleiben am Ball.“
Eine der wichtigsten Fragen des Leitfadens lautet:
„Erstattet das zuständige Gesundheitsamt die Rohkosten für eine Betriebsunterbrechung?“ Die Antwort: Nein. Laut dem Verband ist das Versicherungssache.
Ähnlich interessant zu wissen:
„Gibt es Policen, nach denen ein Corona-Fall ein Schadenfall für die Versicherung begründet?“ Die Antwort: Ja, das sei in der Lebensversicherung der Fall. Sollte ein Kunde sterben, zahlt die Lebensversicherung laut dem AfW in Erfüllung des Vertrags – irrelevant des Umstands einer noch nicht da gewesenen Pandemie. Allerdings könnte das auch zum Problem für viele Versicherer werden.
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