Bekommt für seinen Entwurf zur Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes derzeit Kritik: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. © picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
  • Von Juliana Demski
  • 25.03.2020 um 12:30
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

Wegen der Corona-Krise plant die Regierung derzeit eine Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn soll stark verschärfte Machtbefugnisse erhalten – so verschärft, dass Rechtsexperten nun das föderalistische System in Gefahr sehen.

Die Corona-Krise in Deutschland drängt die Bundesregierung derzeit dazu, das Infektionsschutzgesetz zu überarbeiten. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, sieht der Entwurf für den Bundesgesundheitsminister neue und deutlich weitreichendere Machtbefugnisse vor. Einige Rechtsexperten sehen das kritisch.

Laut der Zeitung soll die Bundesregierung bald eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ ausrufen dürfen, sobald sie eine „ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland“ sieht. Was das genau bedeutet: Der Bundesgesundheitsminister – momentan also Jens Spahn – dürfte unter anderem Meldepflichten an der Grenze anordnen, Vorgaben zur Versorgung mit Medikamenten und Schutzausrüstung machen, Vorkehrungen für Krankenhäuser und Apotheken treffen.

Florian Meinel, Professor für öffentliches Recht in Würzburg, sieht dieses Vorhaben kritisch: „Damit schlagen wir langfristig einen ganz problematischen Weg ein“, erklärte er der Süddeutschen Zeitung. Er befürchte eine Entfernung vom föderalistischen System Deutschlands, da der Gesundheitsminister sich mit dem neuen Gesetz an die Spitze der Verwaltung setzen könne. Das sei so im Grundgesetz nicht vorgesehen, sagte er der Zeitung.

Meinel sieht aber noch ein weiteres Problem an dem Vorhaben der Regierung: den großen Spielraum, den Spahn in seinem Gesetzesentwurf vorsehe.

Nach dem geplanten Gesetz könne er unter anderem Ausnahmen von zahlreichen Gesetzen erlassen – „zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln“. Anders als eigentlich im Grundgesetz vorgesehen, will Spahn solche Entscheidungen laut Entwurf ganz ohne Ministerverordnung, Bundestag und Bundesrat treffen dürfen.

Um zu zeigen, wie sich das auswirken könnte, nennt Meinel gegenüber der Zeitung ein Beispiel: So könnte Spahn unter anderem die Erprobung von Impfstoffen in der Bevölkerung erleichtern, schreibt die Zeitung – ein Prozess, der momentan viele Monate bis Jahre dauere, könnte er dann mithilfe von Massenversuchen beschleunigen.

Wenn es nach dem Entwurf geht, soll der Gesundheitsminister laut der Zeitung ebenso „Ausnahmen“ vom Infektionsschutzgesetz zulassen dürfen. Im Grundgesetz sei eigentlich fest verankert, dass solche „Ausnahmen“ von Gesetzen fest umschrieben sein müssten, erklärt Meinel. Laut Entwurf aber dürfte er Verordnungen auch schon erlassen, „um die Abläufe im Gesundheitswesen und die Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten.“ Auch Ausgangsperren wären dann möglich, schlussfolgert er – und zwar einfach so; ganz ohne die Zustimmung der gesamten Regierung.

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content