- Von Juliana Demski
- 25.03.2020 um 12:30
Die Corona-Krise in Deutschland drängt die Bundesregierung derzeit dazu, das Infektionsschutzgesetz zu überarbeiten. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, sieht der Entwurf für den Bundesgesundheitsminister neue und deutlich weitreichendere Machtbefugnisse vor. Einige Rechtsexperten sehen das kritisch.
AfW legt Corona-Notfallplan für Arbeitgeber vor
Frauen leisten in der Corona-Krise essenzielle Arbeit
Laut der Zeitung soll die Bundesregierung bald eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ ausrufen dürfen, sobald sie eine „ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland“ sieht. Was das genau bedeutet: Der Bundesgesundheitsminister – momentan also Jens Spahn – dürfte unter anderem Meldepflichten an der Grenze anordnen, Vorgaben zur Versorgung mit Medikamenten und Schutzausrüstung machen, Vorkehrungen für Krankenhäuser und Apotheken treffen.
Florian Meinel, Professor für öffentliches Recht in Würzburg, sieht dieses Vorhaben kritisch: „Damit schlagen wir langfristig einen ganz problematischen Weg ein“, erklärte er der Süddeutschen Zeitung. Er befürchte eine Entfernung vom föderalistischen System Deutschlands, da der Gesundheitsminister sich mit dem neuen Gesetz an die Spitze der Verwaltung setzen könne. Das sei so im Grundgesetz nicht vorgesehen, sagte er der Zeitung.
Meinel sieht aber noch ein weiteres Problem an dem Vorhaben der Regierung: den großen Spielraum, den Spahn in seinem Gesetzesentwurf vorsehe.
Nach dem geplanten Gesetz könne er unter anderem Ausnahmen von zahlreichen Gesetzen erlassen – „zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln“. Anders als eigentlich im Grundgesetz vorgesehen, will Spahn solche Entscheidungen laut Entwurf ganz ohne Ministerverordnung, Bundestag und Bundesrat treffen dürfen.
Um zu zeigen, wie sich das auswirken könnte, nennt Meinel gegenüber der Zeitung ein Beispiel: So könnte Spahn unter anderem die Erprobung von Impfstoffen in der Bevölkerung erleichtern, schreibt die Zeitung – ein Prozess, der momentan viele Monate bis Jahre dauere, könnte er dann mithilfe von Massenversuchen beschleunigen.
Wenn es nach dem Entwurf geht, soll der Gesundheitsminister laut der Zeitung ebenso „Ausnahmen“ vom Infektionsschutzgesetz zulassen dürfen. Im Grundgesetz sei eigentlich fest verankert, dass solche „Ausnahmen“ von Gesetzen fest umschrieben sein müssten, erklärt Meinel. Laut Entwurf aber dürfte er Verordnungen auch schon erlassen, „um die Abläufe im Gesundheitswesen und die Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten.“ Auch Ausgangsperren wären dann möglich, schlussfolgert er – und zwar einfach so; ganz ohne die Zustimmung der gesamten Regierung.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren