- Von Manila Klafack
- 27.03.2020 um 11:36
Zwischen 44 und 49 Prozent soll das Rentenniveau künftig liegen und regelmäßig alle sieben Jahre überprüft werden. Da sich die im Jahr 2018 einberufene Rentenkommission nicht auf eine Untergrenze einigen konnte, soll künftig eine einmal festgelegte Grenze sieben Jahre Bestand haben.
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Das schreibt der „Spiegel“ unter Berufung auf den Abschlussbericht der Rentenkommission. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung soll demnach bei einer Obergrenze zwischen 20 und 24 Prozent liegen. Die erste Festlegung gelte zunächst für den Zeitraum 2026 bis 2032.
Keine Einigung bei Renteneintrittsalter
Über eine Erhöhung der Regelaltersgrenze wolle, laut Spiegel, die Kommission vorerst nicht entscheiden (über die verschiedenen Ansichten dazu haben wir hier bereits berichtet). Sie solle zunächst weiter bei 67 Jahren liegen. Ob dieser Punkt neu bewertet wird, könne ein „Alterssicherungsbeirat“ später entscheiden.
Die Kommission habe Schwierigkeiten gehabt, sich auf ein langfristiges Konzept zu einigen, so der „Spiegel“. Sowohl die Gewerkschaften als auch der Wissenschaftler Axel Börsch-Supan hätten gegen die Vereinbarung Sondervoten abgegeben, heißt es. Börsch-Supan fehle die „quantifizierte Empfehlung“ und dem Deutschen Gewerkschaftsbund sei die Untergrenze zu niedrig. Aktuell liegt sie bei 48 Prozent des Bruttolohns.
Die Rentenkommission empfehle eine neue „Bezugsgröße zum Schutz der Rentnerinnen und Rentner“ festzuschreiben. Sie solle festlegen, wie groß der Abstand einer Durchschnittsrente nach einem langen Arbeitsleben zum durchschnittlichen Bedarf der Grundsicherung im Alter ist.
„Aufgabe nicht erfüllt“
Andere Marktteilnehmer sind mit diesem Ergebnis der Rentenkommission nicht zufrieden. „Aufgabe nicht erfüllt. Dieses knappe Fazit müsste die Rentenkommission heute bei der Vorstellung ihrer Ergebnisse ziehen, wenn sie ehrlich wäre“, erklärte etwa Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Wie die gesetzliche Rente nachhaltig gesichert werden könnte, gehe aus dem Bericht nicht hervor. Auch nicht, wie man die Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 weiterentwickeln könnte.
Alle anderen Vorschläge enthielten nicht viel Neues. Die angeführte Vorsorgepflicht für Selbstständige etwa werde nun schon in der dritten Legislaturperiode des Bundestages diskutiert. „Dafür hätte man nicht 22 Monate tagen müssen. Die Rentenkommission steht mit leeren Händen da“, so DIA-Sprecher Morgenstern.
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